Das Ministerium rät, rechtzeitig vor einer Auslandsreise ein neues Reisedokument für die Kinder bei der Passbehörde zu beantragen. „Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseland - Personalausweise zur Verfügung“, hieß es. Die neue Regelung gilt auch für Reisen in EU-Staaten. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, Kindern ohne gültigen Pass kann die Einreise verweigert werden.
Die Änderung ergibt sich aus einer EU-Vorschrift. Sie stammt aus dem Mai 2009, als die entsprechende EU-Passverordnung geändert wurde. Damals wurde das Prinzip „Eine Person - ein Pass“ ergänzt. „Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat“, heißt es in dem Dokument.