Lufthansa-Streik: Checkliste für Reisende

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Warten statt starten - bei der Lufthansa müssen sich viele Fluggäste wegen des Pilotenstreiks in Geduld üben. Das kann einem die Vorfreude auf den Urlaub gehörig vermiesen.

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So gehen Betroffene am besten vor.

Piloten der Lufthansa sind am Dienstag (30. September) am Frankfurter Flughafen in einen 15-stündigen Streik getreten. Bis 23.00 Uhr sollen Langstreckenflüge der Airline bestreikt werden. Die Lufthansa wollte jedoch mit einem Sonderflugplan dafür sorgen, dass mehr als die Hälfte der geplanten Interkontinentalflüge im Streikzeitraum stattfinden können. „Wir sind zuversichtlich, dass wir unseren Sonderflugplan durchführen können“, sagte ein Airline-Sprecher. Es bleibe bei den 25 schon am Montag abgesagten Flügen, viele davon nach Nordamerika.

Vom Streik der Lufthansa-Piloten sind rund 20 000 Kunden betroffen. Um gut durch den Ausstand zu kommen, sollten Passagiere sich an folgender Checkliste orientieren:

Ersatzangebot prüfen:Zuerst sollten Passagiere prüfen, ob ihr Flug tatsächlich ausfällt oder ob es Ersatz gibt. Das schauen sie am besten auf der Webseite der Lufthansa nach. Die Airline hat angekündigt, dass trotz des Streiks mehr als 30 Langstreckenflüge von Frankfurt aus starten können.

Umbuchungsangebotansehen:Wer flexibel ist und nicht unbedingt so schnell wie möglich losfliegen muss, kann eine Umbuchung in Betracht ziehen. Die gibt es kostenfrei, wenn das Ticket vor oder am 29. September 2014 ausgestellt wurde und das neue Reisedatum im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2014 liegt, teilte Lufthansa mit.

Ersatzbeförderung verlangen:Wer nicht auf einen späteren Termin umbuchen will oder kann, sollte auf die Pflicht der Airline beharren, für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Auch hierbei müssen Passagiere allerdings einige Stunden Verspätung in Kauf nehmen, womöglich verzögert sich der Abflug auch auf den nächsten Tag.

Verpflegung einfordern:Wer wegen des Streiks länger wartet, muss von der Fluggesellschaft mit Essen und Getränken versorgt werden. Das schreibt die EU-Fluggastrechte-Verordnung vor. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline auch die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Ticket zurückgeben: Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Das heißt, sie muss sich nicht mehr um Verpflegung oder Unterkunft während der Wartezeit kümmern. Meist wird deshalb von dieser Möglichkeit abgeraten.

Veranstalter kontaktieren: Pauschalurlauber können zunächst ihren Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen, sie möglichst schnell ans Ziel zu bringen. Können sie ihren Urlaub zum Beispiel erst zwei Tage später antreten, dürfen sie den Reisepreis um diese zwei Tage mindern.

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