Diese Versicherungen sollte jeder Reisende im Gepäck haben

Berlin (dpa/tmn) - Reiseversicherungen sollen garantieren, dass im Urlaub nichts schiefläuft. Doch nicht jede Police ist sinnvoll, manche sind sogar überflüssig. Ein Überblick über die gängigsten Policen und ihren Nutzen.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Sie ist nach Meinung von Experten unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn der Urlauber in einem Land unterwegs ist, das zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat - und das auch nur bis zu einer bestimmten Höhe, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Die spezielle Reisepolice zahlt dagegen komplett und - ganz wichtig - auch den Rücktransport nach Deutschland, wenn dieser medizinisch notwendig ist.

Die Auslandsreisekrankenversicherung wird am besten als Jahrespolice abgeschlossen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Es gibt Verträge für Reisezeiträume von sechs bis acht Wochen, die Policen kosten zwischen 8 und 13 Euro. Und es gibt Verträge, die längere Reisezeiträume versichern und eher für Langzeitreisende in Frage kommen. Sie werden meist als Auslandskrankenversicherungen vertrieben. Der Beitrag hängt von der Dauer der Reise, dem Reiseziel und dem Alter des Versicherten ab.

Reiserücktrittskostenversicherung:

Sie springt ein, wenn ernste Gründe gegen eine Reise sprechen. Dazu gehören ein schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, ein Todesfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes, erläutert der GDV. Die Versicherung kommt in diesen Fällen für die Stornogebühren auf, die bei der Absage einer Reise anfallen. Den Reiserücktritt sollten Urlauber versichern, wenn die Reise teuer ist oder wenn Kinder oder ältere Menschen dabei sind, rät Bianca Boss.

„Mallorca-Police“:

Diese spezielle Autoversicherung, die nicht nur auf der Balearen-Insel gilt, sollte jeder abschließen, der im Ausland ein Auto mietet. Denn die Deckungssummen der normalen Kfz-Haftpflicht im Ausland sind in der Regel sehr gering. Für die Mehrkosten bei einem Unfall haftet dann der Urlauber mit seinem eigenen Geld, warnt Jochen Oesterle vom ADAC. Die Mietwagenversicherung fürs Ausland sichert dagegen in der Regel Schäden in Millionenhöhe ab.

Reisegepäckversicherung:

Von dieser Versicherung rät Bianca Boss aus verschiedenen Gründen ab. „In dem Moment, da der Koffer in den Händen der Airline ist, muss sie für den eventuellen Verlust aufkommen.“ Und wenn ein Zimmer oder Ferienhaus aufgebrochen und das Gepäck gestohlen wird, zahlt die Hausratversicherung - „auf jeden Fall in Europa, bei neueren Verträgen weltweit“. Wenn etwas abhandenkommt, muss der Urlauber außerdem nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat und was im Koffer war.

Reisenotrufversicherung oder Soforthilfe-Versicherung:

Hier werden zahlreiche Serviceleistungen im Urlaubsland übernommen. „Oft sind die Leistungen dieser Versicherung bereits mit einer anderen abgedeckt“, sagt Boss. Und auch das Hotel kann helfen, die Adresse der Deutschen Botschaft zu bekommen, wenn der Reisepass gestohlen wurde.