Richtig versichert in den Langzeiturlaub

Bonn (dpa/tmn) - Den Sommer in der Heimat, den Winter in der Provence - viele Deutsche träumen davon, eine längere Zeit im Ausland zu verbringen. Wer das tut, sollte allerdings vorher mit seiner Krankenkasse sprechen.

Ein Leben in zwei Ländern, das klingt romantisch. Auf ein paar Kompromisse müssen sich Teilzeitauswanderer allerdings einlassen, zum Beispiel bei der Krankenkasse. Vor allem für Rentner ist es ein Traum, die Wintermonate - oder sogar den Lebensabend - im sonnigen Süden zu verbringen. Dabei müssen sie aber darauf achten, dass sie richtig krankenversichert sind.

Manche behalten während eines langen Auslandsaufenthalts den deutschen Wohnsitz in dem Glauben, dadurch Vorteile zu haben. Doch mitunter ist das Gegenteil der Fall. Denn wer gesetzlich versichert ist und mit seiner normalen Versichertenkarte einen Großteil des Jahres im Ausland lebt, hat auf der Karte zum Beispiel keinen Rentenstatus verzeichnet. Das kann zur Folge haben, dass ihm Befreiungen - etwa von Zuzahlungen - nicht gewährt werden, die ihm in Deutschland zustehen. Damit auch die ausländische Versicherung den Rentenstatus anerkennt, müssen Patienten ein entsprechendes Formular der deutschen Kasse vorlegen, erläutert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in Bonn.

Einige Rentner melden ihrer Kasse nicht einmal, dass sie dauerhaft im Ausland sind. Damit das nicht auffällt, reichten sie nur jede zweite oder dritte Rechnung bei der Kasse zur Erstattung ein. Der Rentner zahle auf diese Weise aber nicht nur drauf, warnt die DVKA. Dieses Kartenhaus breche komplett zusammen, wenn der Versicherte zum Pflegefall wird.

„Wer dauerhaft im europäischen Ausland lebt, bleibt automatisch bei seiner deutschen Krankenkasse versichert, erhält aber nur die Leistungen wie ein Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen in dem entsprechenden Land“, erklärt Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kiel. Im Langzeiturlaub in Spanien zahlt die Kasse also nur das, was auch Spaniern in der dortigen gesetzlichen Versicherung zusteht. Und innerhalb Europas variieren die Leistungen mitunter erheblich. So unterscheiden sich etwa die Regelungen rund um Medikamente, die verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind, laut Kortmann mitunter deutlich.

Hilfreich ist in jedem Fall eine Europäische Versicherungskarte, die jede deutsche gesetzliche Krankenkasse kostenlos ausstellt, oder die bereits auf der Rückseite der nationalen Krankenkassenkarte integriert ist. Die gilt allerdings nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. „Vor allem müssen diese Behandlungen dann bei einem entsprechenden Vertragsarzt des gesetzlichen Versicherungssystems sein und nicht bei einem Privatarzt“, warnt Kortmann.

Das gilt zum Beispiel für Rentner in Spanien. Dort gibt es aber die Besonderheit, dass sie sich bei der jeweiligen Gemeinde anmelden müssen, um sich dann bei dem zuständigen Insituto Nacional de la Seguridad (INSS) eintragen zu lassen. Mit dieser Eintragung werden sie Mitglied der spanischen staatlichen Krankenversicherung. Wer dann nach Deutschland zurückkehrt, kehrt laut der DVKA auch wieder in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Egal, ob der Langzeitreisende bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse im Ausland oder weiterhin in Deutschland versichert ist, sein Schutz in der Heimat bleibe in jedem Fall erhalten. Er kann also jederzeit für eine spezielle Behandlung nach Deutschland zurückkehren und erhält die ganz normalen Leistungen.

Problematisch sind allerdings Notfallbehandlungen. Den Rücktransport übernimmt nach Angaben der DVKA keine gesetzliche Krankenkasse - weder für Urlauber, Austauschstudenten noch für Rentner, die hauptsächlich im Ausland leben. Ratsam sei daher eine private Zusatzversicherung, die einen Rücktransport absichert.

Auch Privatpatienten müssen einiges beachten: Zwar bleibt die private Krankenversicherung im EU- und dem sogenannten EWR-Raum, also den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, unbegrenzt weiterbestehen, sofern sie vom Kunden nicht gekündigt wird, erklärt Dirk Lullies vom Verband der privaten Krankenversicherungen. Allerdings gibt er zu bedenken, dass die Leistungen auf deutsches Niveau gedeckelt sind. Der Versicherer zahlt für eine Behandlung im Ausland also nicht mehr, als sie in Deutschland kosten würde. In der Schweiz sind Behandlungen oft teurer als in Deutschland, in Osteuropa in der Regel billiger. Daher müssen Privatversicherte genau in den Vertrag schauen und sich mit der Versicherung absprechen.

Das alles gilt nur für Reisen ins europäische Ausland. Bei Deutschen, die ins außereuropäische Ausland auswandern - und sei es nur auf Zeit - erlischt in der Regel nach einem Monat die private Krankenversicherung. „Dann muss man neu verhandeln und kann etwa seine deutsche Anwartschaft einfrieren“, erklärt Lullies. Das heißt, dass er die Versicherung während des Auslandsaufenthalts nicht nutzt, alle vereinbarten Regelungen hinterher aber wie vorher herstellt.

Die beste Versicherung nützt aber nichts, wenn Patienten dem Arzt im Ausland nicht erklären können, wo der Schuh drückt. Nicht zuletzt sollten Teilzeitauswanderer daher die jeweilige Landessprache gut genug beherrschen. Denn oft seien es Sprachprobleme, die etwa Rentner veranlassten, zu deutschen Privatärzten zu gehen, erläutert Kortmann. Und das verursache meist erhebliche, aber vermeidbare Mehrkosten.

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