Das komplette Dokument Entwurf für Lockerungen im Corona-Lockdown: Das sind die Öffnungspläne im Detail
Ein Entwurf für die Bund-Länder-Beratungen gibt Einblicke in eine mögliche Corona-Öffnungsstrategie in vier Stufen. Hier finden Sie die Details dazu und das Dokument in voller Länge.
Laut einem Entwurf für die nächste Bund-Länder-Runde am Mittwoch soll der Corona-Lockdown in Deutschland grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden. Zudem könnte es demnach schon ab Montag weitere Lockerungen geben. Doch: Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen, das Papier verändere sich ständig, hieß es. Endgültige Entscheidungen werden ohnehin erst in den abschließenden Bund-Länder-Gesprächen an diesem Mittwochnachmittag erwartet. Das Papier, das von einer Runde aus Kanzleramt, Bundesfinanzministerium und den Ländern Berlin und Bayern erarbeitet wurde und unserer Redaktion vorliegt, gibt den Stand von Montagabend 19.10 Uhr wieder. Es ist offenbar noch nicht mit allen Ländern abgestimmt. Hier finden Sie alle Details und das Dokument in voller Länge. Falls Sie über Google-Amp auf diesen Artikel zugreifen, bitte hier klicken, um den Entwurf sehen zu können.
Lockerungen der Corona-Kontaktbeschränkungen schon ab Montag?
Schon ab Montag könnte es nach dem Papier Lockerungen geben: „Private Zusammenkünfte“ von mehreren Menschen aus zwei Haushalten wären dann wieder möglich - mit maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Bisher gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt plus eine Person. Laut dem Entwurf würden bei einer Unterschreitung einer gewissen 7-Tage-Inzidenz - unklar bleibt in dem Papier, ob 35 oder 50 - weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen möglich. Im Entwurf werden Treffen mit insgesamt drei Haushalten begrenzt auf maximal zehn Personen genannt, ausgenommen wieder Kinder.
Mit einer Art Notbremse können die Kontaktbeschränkungen in Regionen mit hoher 7-Tage-Inzidenz auch wieder verschärft werden, eine Zahl wird in dem Entwurf dafür nicht genannt. Verschärfungen in besonders betroffenen Regionen hat es auch in NRW bereits öfter gegeben - zum Beispiel hatte die Stadt Wuppertal ihre Kontaktbeschränkungen Anfang Februar ausgeweitet.
Als eine Art Mahnung wird im Entwurf für die Corona-Beratungen erwähnt, dass es trotzdem zur „Reduzierung des Infektionsrisikos“ beiträgt, wenn die Menschen ihre Kontakte insgesamt auf eine möglichst kleine Anzahl von Haushalten beschränken und möglichst immer die gleichen Personen getroffen werden - der Begriff der „Social Bubble“ wird dafür angeführt, also der eigenen „sozialen Blase“. Eine weitere Maßnahme könnte es sein, vor Treffen Selbsttests durchzuführen.
Entwurf sieht Lockerungen der Corona-Beschränkungen in vier Stufen vor
Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelnen weitere Öffnungen - etwa in NRW - könnten laut dem Papier in einem zweiten Schritt weitere folgen: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen demnach „zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden“. Als Hygienekonzept für eine Öffnung wird eine Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter aufgeführt.
Außerdem sollen auch sogenannte „köpernahe Dienstleistungsbetriebe“ öffnen können - dazu können Einrichtungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios gehören. Auch Fahr- und Flugschulen sollen öffnen können, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen „ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest“ der Kunden und ein „Testkonzept für das Personal“ als Voraussetzung beschrieben wird.
In einem dritten Schritt - im Entwurf wird eine „stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 35“ genannt - könnten in einem Bundesland „oder einer Region“ weitere Öffnungen folgen: Der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten. Zusätzlich könne dann wieder „kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen“ betrieben werden.
Die vierte Stufe der Lockerungen kann laut Entwurf erfolgen, wenn „ die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 35 Neuinfektionen bleibt“. Dann könne eine Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos folgen. Zudem dürfe wieder „kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich“ betrieben werden.
Lockerungen auch bei höhreren Corona-Zahlen?
Die Vorlage sieht zudem vor, die Stufen drei und vier auch dann in Kraft zu setzen, wenn der Inzindenzwert über 35 liegt - dann aber mit deutlichen Einschränkungen. Ab welchem Inzidenzwert die Öffnungsschritte unter diesen eingeschränkten Bedingungen eingeleitet werden können, lässt die Vorlage noch offen. Eine Zwischenstufe könnte dem Papier zufolge etwa mit „Click and meet“-Angeboten im Handel erfolgen oder mit einer Öffnung von Museen mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Unter anderem bei diesem Punkt gebe es aber noch erheblichen Verhandlungsbedarf, hieß es.
Corona in Deutschland: Homeoffice-Verordnung soll verlängert werden
Die Homeoffice-Verordnung, nach der Arbeitgeber das Arbeiten zu Hause ermöglichen sollen, soll laut dem Papier bis Ende April verlängert werden. So sollen Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit vermieden werden.
Corona in Deutschland: Kostenlose Tests für alle
Bis Anfang April soll zudem eine "nationale Teststrategie" umgesetzt werden. Ein bis zwei kostenlose Schnelltests pro Woche soll es dann vor Ort für Schüler sowie für Lehr- und Erziehungspersonal und für Beschäftigte von Unternehmen geben. Alle anderen Bürger sollen sich ein bis zwei Mal pro Woche in einem kommunalen Testzentrum kostenlos testen lassen können.
Über Ostern wieder mehr Kontakte möglich
Über Ostern könnten - ähnlich wie an Weihnachten - wieder Verwandtenbesuche in einem etwas größeren Kreis möglich sein - vom 2. bis zum 5. April: Dann sollten private Treffen mit bis zu vier "über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen" möglich sein - „zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern undPartnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet“. Appelliert werde aber, vor diesen Tage eine „Schutzwoche“ einzulegen, in der Kontakte auf „ein absolutes Minimum“ reduziert werden und von Tests gebrauch zu machen.
Über noch weiter gehende Öffnungen - etwa in der Innengastronomie, bei Reisen und Veranstaltungen - sollen Kanzlerin und Länderchefs der Vorlage zufolge beim nächsten Spitzentreffen am 24. März beraten.