Weiterer Teilerfolg für Anlieger der Kohlenmonoxid-Pipeline

Anlieger der geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline haben im Kampf gegen das Projekt des Bayer-Konzerns erneut einen juristischen Teilerfolg errungen.

Münster. Anlieger der geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline haben im Kampf gegen das Projekt des Bayer-Konzerns erneut einen juristischen Teilerfolg errungen. Nach dem vorläufigen Stopp für die spätere Inbetriebnahme der Pipeline verbot das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nun auch vorläufig den Betrieb der Pipeline auf Grundstücken vor deren Enteignung (Az.: u.a. 20 B 1796/07). Geklagt hatten unter anderem die Städte Erkrath und Hilden als unmittelbare Nachbarn der Pipeline. Auf den Bau der Gasleitung habe der Beschluss keine Auswirkungen, sagte ein OVG-Sprecher. Die Entscheidung ist ein Teilaspekt mehrerer Klagen gegen die mehrstufige Genehmigungskette.