Untreue-Verdacht: Wird Vauth vor Gericht erscheinen?

Anklage ist fast fertig. Doch der Ex-Politiker ist schon längere Zeit krank.

Tönisvorst. Gottes Mühlen und die Justiz haben offenbar eines gemeinsam: Es dauert, bis sie ihre Arbeit abgeschlossen haben. Im Fall des früheren Rechtsanwalts Lothar Vauth bewegt sich was — aber sehr langsam. „Die Anklage ist noch nicht raus, aber wir stehen unmittelbar vor dem Abschluss der Ermittlungen“, sagt Presse-Staatsanwalt Klaus Schreiber.

Jetzt ist das frühere Polit-Schwergewicht Vauth, dem Untreue in Hunderten Fällen vorgeworfen wird, bei den bisherigen zivilrechtlichen Verfahren nie persönlich aufgetreten. Er sei nach wie vor krank, erklärte sein Anwalt jedes Mal, wenn ihn der Richter danach fragte. Viele Beobachter dieses Falls sind sich sicher: Das wird Vauth im Strafverfahren genauso machen. Was aber geschieht dann? Kann ein Gericht ihn zwangsweise vorführen lassen?

„Ja, man kann einen Angeklagten schon vor einem Prozess amtsärztlich untersuchen lassen“, sagt Simone Grupe, Sprecherin des Landgerichts Krefeld. Dazu müssten erhebliche Zweifel bestehen, dass derjenige vor Gericht erscheint. Das komme allerdings nicht häufig vor.

Oft geschehe es vielmehr, dass ein Attest geschickt werde, das dem Angeklagten bescheinige, er könne aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen. „Dann wird entweder der Prozess so lange verschoben, bis derjenige wieder gesund ist oder es wird angeordnet, dass er sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss“, erklärt Grupe, die auch selbst Richterin ist.

Häufig würden dann Bedingungen formuliert, unter denen der Angeklagte am Prozess teilnehmen könne. „Da spielt die Dauer der jeweiligen Verhandlung eine Rolle“, sagt Grupe.

Wie auch immer die juristische Realität sich darstellt: Auch wenn das Verfahren gegen Vauth einmal läuft, könnte es sich in der Sache zunächst ziemlich in die Länge ziehen. Termine absagen, neue ansetzen, Gutachter bestellen, Amtsarzt beauftragen — alles dies klingt nicht so, als sei es mal eben zu bewerkstelligen. Juristen prognostizieren, dass dies eine Strategie der Verteidigung sein könnte.

Eine ganz andere Frage stellen sich derweil andere Beobachter: Ist Lothar Vauth eigentlich immer noch Mitglied in der SPD? Jener Partei, deren Ortsverein er jahrelang führte und für die er als Landratskandidat angetreten war. „Ja, er ist bis Ende des Jahres 2012 als beitragsfreies Mitglied geführt“, sagt Bernd Füsgen, Geschäftsführer der SPD Tönisvorst. Wie es 2013 aussehe, könne er nicht sagen. Einen Partei-Ausschluss sieht Füsgen nicht. „Da gibt es hohe Hürden. Und: Er ist ja noch nicht rechtskräftig verurteilt.“