Chronologie: Die Loveparade-Katastrophe
Duisburg (dpa) - Die Loveparade in Duisburg war als fröhliches Fest geplant. Sie endete in einer Katastrophe mit 21 Toten und mindestens 652 Verletzten. Die Tragödie und ihre Aufarbeitung:
24. Juli 2010: Im einzigen Zu- und Abgang zum Loveparade-Gelände kommen viel zu viele Menschen zusammen. Besucher werden erdrückt oder niedergetrampelt.
27. Juli 2010: Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) nennt Rücktrittsforderungen gegen ihn nachvollziehbar, bleibt aber im Amt.
31. Juli 2010: Bei einer Trauerfeier nehmen Tausende in Duisburg Abschied von den Opfern. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hält eine bewegende Trauerrede.
18. Januar 2011: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nimmt Ermittlungen gegen den damaligen Polizei-Einsatzleiter sowie gegen Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters Lopavent auf. Sauerland und Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller gehören nicht zu den Beschuldigten.
12. Februar 2012: Die Duisburger stimmen in einem Bürgerbegehren mit großer Mehrheit für die Abwahl des Oberbürgermeisters.
24. Juli 2013: Am Unglücksort wird eine Gedenkstätte eröffnet. 21 Holzkreuze und eine Gedenktafel erinnern an die Opfer. In den Monaten danach wird die Gedenkstätte mehrfach verwüstet.
10. Februar 2014: Die Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und gegen vier Lopavent-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
23. Juli 2015: Betroffene rufen eine Nachsorge-Stiftung ins Leben. Die Stiftung unter dem Namen „Duisburg 24.7.2010“ soll Therapieplätze vermitteln, Gedenktage organisieren und Selbsthilfegruppen einrichten.
28. September 2015: Das Landgericht Duisburg weist in einem Zivilprozess die Entschädigungsklage eines Feuerwehrmanns zurück. Es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein. Der Feuerwehrmann legt später Berufung beim OLG Düsseldorf ein. Es gibt noch keinen Termin. Weitere Zivilverfahren am Landgericht Duisburg zu Schadenersatzforderungen laufen noch.
5. April 2016: Nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts soll es keinen Strafprozess geben. Die Anklage wird nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.