Loveparade-Prozess: Holpriger Start und vergiftete Stimmung
Am ersten Prozesstag zur Aufarbeitung der Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten dauert es Stunden, bis schließlich die Anklage verlesen werden kann.
Düsseldorf. Es wirkt, als habe die Justiz etwas gutzumachen, so wird hier geklotzt - im Strafprozess um die Verantwortung für die 21 Todesopfer und mehr als 650 Verletzten der Loveparade-Katastrophe vom 24. Juli 2010. Nachdem es siebeneinhalb Jahre dauerte, bis endlich die strafrechtliche Aufarbeitung in einer Hauptverhandlung beginnen kann, wird nun alles dafür getan, diese Aufarbeitung möglichst transparent stattfinden zu lassen.
Vor dem angemieteten Kongresssaal in der Messe Düsseldorf weist ein Schild zu dem ungewöhnlichen Gerichtsort: „Landgericht Duisburg, Außenstelle CCD Ost“, steht da. An Sicherheitsschleusen wie am Flughafen müssen sich Zuhörer und Prozessbeteiligte durchleuchten lassen. Über Rolltreppen geht es dann in den riesigen fensterlosen Saal, wo auf der rechten Seite die zehn Angeklagten mit ihren mehr als 30 Verteidigern sitzen. Ihnen gegenüber, etwa 30 Meter weiter, die Nebenkläger, die bei dem Unglück Angehörige verloren oder selbst verletzt wurden. An diesem ersten Verhandlungstag sind 25 der rund 60 Nebenkläger persönlich dabei. Und ihre Anwälte.
Zwischen Angeklagten und Nebenklägern befinden sich die mehr als 200 Zuschauerplätze, die aber nicht mal zur Hälfte besetzt sind. Die, die gekommen sind, können besser als in jedem anderen Gericht das Geschehen verfolgen. Wann immer ein Anwalt auf den Knopf an seinem Mikro drückt und ihm der Richter das Wort erteilt, zoomen in der Decke installierte Kameras auf den Sprechenden. Auf Videoleinwänden links und rechts der Richterbank können die Zuschauer schon an der Mimik verfolgen, wie die Atmosphäre zunehmend giftiger wird.
Zunächst sorgt der Vorsitzende Richter Mario Plein (46) noch mit seiner lockeren Art und dem immer wieder durchblitzenden Ruhrpottslang (watt und datt) für entspannte Atmosphäre. Er benötigt erst einmal eine knappe Stunde allein dafür, die Anwesenheit der Prozessbeteiligten und ihrer Anwälte festzustellen. Dann geht es um die Frage, ob Menschen unter den Zuhörern seien, die später eventuell als Zeugen in Frage kämen. Was nicht gut wäre, weil sie ihre Aussage an das zuvor Gehörte anpassen könnten. Schließlich melden sich zwei mögliche Zeugen und verlassen freiwillig den Saal.
Sodann geht es in langem Hin und Her darum, ob das Gericht noch vor der Verlesung der Anklage über einen Befangenheitsantrag gegen zwei Ergänzungsschöffen entscheiden muss. Diese beiden Ergänzungsschöffen kämen zum Einsatz, wenn im Laufe des Verfahrens die eigentlichen Schöffen ausfallen sollten. An den beiden hat die Verteidigung auszusetzen, dass deren Töchter auch am 24. Juli 2010 auf der Loveparade waren. Die Bedenken: diese Schöffen könnten voreingenommen sein, weil sie sich ja wohl Gedanken gemacht hätten, dass auch ihre Kinder bei der Katastrophe hätten zu Tode kommen können. Das Gericht verschiebt diesen Punkt auf später.
Auf die diversen Anträge der Verteidiger hin ist aus den Reihen der Nebenkläger-Anwälte bereits das Wort „missbräuchlich“ zu vernehmen. Was die Verteidiger scharf zurückweisen. Bei den Nebenklägern dürfte sich da bereits ein erster schlechter Eindruck aufgedrängt haben: dass die strafrechtliche Aufarbeitung, auf die sie nun schon so lange warten mussten, sehr wohl noch misslingen kann. Schon vor Beginn des Prozesses war spekuliert worden, dass die Verteidigung auf Zeit spielen werde. Schließlich könnte im Juli 2020 die Verjährung eintreten. Das stundenlange Hin und Her noch vor dem eigentlichen Beginn deutet auf eben diese Taktik hin.
In diesem Eindruck können sich die Nebenkläger bestätigt fühlen, als es nach der Mittagspause noch einen Antrag gibt, der zu heftigen Diskussionen führt. Die Anklage sei fehlerhaft und dürfe schon deswegen erst gar nicht verlesen werden, argumentiert ein Verteidiger. Nachdem sich zahlreiche Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen hätten, sei die Anklage nicht auf den neuesten Stand gebracht worden. Der Staatsanwalt hingegen möchte möglichst sofort zu Wort kommen und die Anklage verlesen.
Um 15.50 Uhr, mehr als sechs Stunden nach dem offiziellen Auftakt der Hauptverhandlung, ist es schließlich so weit. Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff wirft den vier Angeklagten, die für den Loveparade-Veranstalter Lopavent arbeiteten und sechs Bediensteten der Stadt Duisburg fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor. Nach den vom Veranstalter selbst prognostizierten Besucherzahlen sei ein geregelter Zu- und Abgang der Besucherströme zur Loveparade nicht möglich gewesen. Es musste zu lebensgefährlichen Verdichtungen und Drucksituationen kommen, hält der Ankläger den Lopavent-Mitarbeitern entgegen. Das hätten auch die angeklagten städtischen Mitarbeiter erkennen müssen und die Veranstaltung so nicht genehmigen dürfen. Um deutlich zu machen, was die Folgen dieser Fehler waren, verliest der Staatsanwalt am Ende noch die Namen der 21 Verstorbenen und auch die einer ganzen Reihe Verletzter. Nach 53 Minuten ist er damit durch. Der erste kaum befriedigende Prozesstag des Loveparadeverfahrens ist zu Ende. Pause. Bis Mittwoch.