Wer entschädigt die Opfer von Duisburg?
Haftung: Ob die öffentliche Hand oder der Veranstalter herangezogen werden, ist unklar.
Duisburg. Wer entschädigt die Opfer der Loveparade-Tragödie? Die Klärung dieser Frage wird kompliziert und langwierig. "Es muss sich eine glasklare Verantwortung herauskristallisiert haben, bevor man das zuordnen kann", sagt Katrin Rüter, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Bislang sei noch nicht geklärt, ob der Veranstalter oder die öffentliche Hand haftbar seien. Die Lopavent GmbH als Veranstalterin der Loveparade hatte das Spektakel mit 7,5Millionen Euro bei der deutschen Tochter des französischen Versicherungskonzerns Axa versichert.
"Wir brauchen ein sicheres Bild der Situation", sagt Axa-Sprecher Ingo Koch. Mitarbeiter der Axa seien bereits am Montag nach Duisburg gereist, um sich vor Ort zu informieren. Auch Gespräche mit Veranstaltern und Behörden sowie Einsicht in Unterlagen habe es bereits gegeben.
Jeder, der einen Anspruch habe, solle sich beim Veranstalter oder bei der Axa melden, sagt Koch. Ob der Versicherungskonzern jedoch in Vorleistung treten werde, sei noch unklar. Grundsätzlich sollten Betroffene ihre Ansprüche so konkret es geht formulieren und Beweise beilegen. Bislang habe sich erst ein Betroffener bei der Axa gemeldet.
Grundsätzlich seien durch die von Lopavent abgeschlossene Haftpflichtversicherung "Schäden an Leib und Leben" und "Schäden an reinen Sachen" abgedeckt. "Das geht von Behandlungskosten, Betreuungskosten und Beerdigungskosten bis hin zu einem verloren gegangenen Stück Kleidung." Falls die Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro überschritten werde, müsse der Veranstalter darüber hinaus für alle Schäden selbst haften.
Sollten Behörden Fehler gemacht haben, käme auch eine Regulierung der Schäden durch den Kommunalen Schadensausgleich in Betracht. "Begründete Ansprüche werden problemlos reguliert", heißt es dort. Theoretisch könnte sich aber auch herausstellen, dass niemand verantwortlich ist. Dann werden Schäden, die Betroffene nicht selber versichert haben, nicht reguliert.