Allgemeine Verbraucherrechte und —pflichten
Düsseldorf. Bei Erbschaften in der EU greifen neue Regel, Briefe schreiben wird teilweise teurer, Fernsehen etwas billiger. Und ein begehrtes Autokennzeichen kann man künftig auf Dauer behalten.
Bei den allgemeinen Verbraucherrechten gibt es einige Neuigkeiten.
Ab Mitte August 2015 gilt innerhalb der EU eine neue Erbrechtsverordnung: Sie regelt, welches nationale Erbrecht Anwendung findet, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Dabei greift künftig ein einfaches Prinzip: das Recht des "gewöhnlichen Aufenthalts"; bislang ist das von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Lebt und stirbt ein Deutscher also künftig in Spanien oder Italien, unterliegt die Erbschaft folglich dortigem Recht. Es sei denn, er hatte in seinem Testament ausdrücklich die Anwendung des deutschen Erbrechts festgelegt.
Tipp: Das neue Recht kann Vor-, aber auch Nachteile bringen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, frühzeitig zu prüfen, welches Erbrecht im Einzelfall günstiger ist und eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der Versand eines Standardbriefs in Deutschland kostet künftig 62 Cent (bisher: 60 Cent). Doch auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland kosten mehr: Statt bislang 75 Cent werden dafür 80 Cent fällig. Um fünf Cent Billiger dagegen wird der innerdeutsche Kompaktbrief mit maximal 50 Gramm — er kostet nur noch 85 Cent. Marken mit den neuen Werten sowie kleine 2-Cent-Briefmarken sind bereits erhältlich; 5-Cent-Marken gibt es ab Januar. Alte Briefmarken können weiter verwendet werden.
Der Rundfunkbeitrag soll ab 1. April 2015 von derzeit 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken und bis zum Ende der Beitragsperiode 2016 unverändert bleiben. Das sieht der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) vor, der allerdings noch in Landesrecht umgesetzt werden. Der Beitrag wird übrigens für jede Wohnung fällig — egal, ob überhaupt und wenn ja, wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Was bei Handynummer bereits Gang und Gäbe ist, ist bald auch bei KFZ-Nummer erlaubt: Sogar wer künftig in eine andere Stadt zieht, darf sein altes Nummernschild behalten. Bislang gab es eine solche Regelung schon bei Umzügen innerhalb von Hessen und Schleswig-Holstein, künftig bundesweit. Allerdings hängt die Höhe der Kfz-Versicherung weiterhin vom tatsächlichen Wohnort des Fahrzeughalters ab.
Über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg kann man künftig sein altes Auto abmelden; das Anmelden soll ebenfalls demnächst möglich sein. Weil dabei Sicherheitscodes sowohl auf den Prüfplaketten der Kennzeichen als auch im Fahrzeugschein zum Einsatz kommen, soll das nur bei Fahrzeugen möglich werden, die ab 1. Januar 2015 neu- bzw. wieder zugelassen werden. Denn die neuen Papiere und Plaketten werden erst ab dem Jahreswechsel bei Neu- oder Wiederzulassungen ausgegeben. Außerdem muss der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung eingesetzt werden. Die fällige Gebühr wird über ein e-Payment-System bezahlt. Der Abmeldebescheid kommt dann per Post ins Haus oder wird via DE-Mail übermittelt.
Elektroautos, die noch bis Dezember 2015 zugelassen werden, sind noch zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Ab 2016 soll die Steuerbefreiung nur fünf Jahre gelten. Ab kommendem Jahr gilt außerdem die neue Abgasnorm Euro 6. Sie soll den Stickoxidausstoß vor allem von Diesel-Fahrzeugen deutlich reduzieren.
Schon ab 13. Dezember gelten höhere Anforderunen an die Lebensmittelkennzeichnung: 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen in Zukunft bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste hervorgehoben. Und bei Lebensmittelimitaten wie "Analogkäse" und "Klebefleisch" muss der ersatzweise verwendete Stoff in der Nähe des Produktnamens stehen. Zutaten in Lebensmitteln, die in Form von technisch hergestellten Nanomaterialien vorhanden sind, müssen mit dem Zusatz "Nano" gekennzeichnet werden. Zudem sind bei Energy Drinks neue Warnhinweise Pflicht. Und auch bei der Bewerbung von Lebensmitteln im Internet gelten neue Vorgaben zur Verbraucherinformation.
Kaffeemaschinen dürfen nur noch verkauft werden, wenn sie eine Abschaltautomatik haben, um Energie und Geld zu sparen. Je nach Kaffeemaschine gibt es unterschiedliche Zeiten.