Private Altersvorsorge, Geld- und Kapitalanlage
Düsseldorf. Die Einlagensicherung für Sparer wird verbessert, der Anlegerschutz verbessert, die Förderung der Basisrente ausgeweitet. Allerdings müssen Verbraucher die Kröte schlucken, dass der Garantiezins für Versicherungen erneut sinkt.
Ab 3. Juli 2015 wird die Einlagensicherung in Europa stärker harmonisiert. Auch für Bankkunden in Deutschland gibt es Verbesserungen. Neben den bislang bereits geschützten 100.000 Euro je Sparer gibt es für einen begrenzten Zeitraum einen höheren Schutz für Kunden, die zwischenzeitlich etwa wegen des Verkaufs ihrer Privatwohnung oder wegen Auszahlung einer Abfindung mehr Geld auf einem Konto liegen haben. Sie erhalten im Pleitefall sogar auf Einlagen von maximal 500 000 Euro bis sechs Monate nach Einzahlung ihr Geld zurück. Künftig sollen Kunden bei einer Bankinsolvenz schon binnen sieben Tagen an ihr Geld kommen. Bislang gilt eine Frist von 20 Tagen.
Über die gesetzliche Sicherung hinaus bleibt in Deutschland die freiwillige Einlagensicherung der Institutsgruppen bestehen: Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden auch künftig an der Institutssicherung festhalten, die den Einlegern damit einen Einlagenschutz von 100 Prozent gewähren. Bei den privaten Banken wird es weiterhin den Feuerwehrfonds geben. Die Privatbanken senken allerdings ab 2015 die Sicherungsgrenze schrittweise ab — von derzeit 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals zunächst auf 20 Prozent. 2020 sinkt der Wert auf 15 Prozent und ab 2025 auf 8,75 Prozent. Mindestens bleiben auch dann noch 437 500 Euro pro Kunde geschützt; bei Banken, die noch neu in der freiwilligen Einlagensicherung sind, sind es derzeit und künftig 250 000 Euro. Die jeweilige Sicherungsgrenze der eigenen Bank lässt sich abrufen unter www.bankenverband.de/einlagensicherung.
Erneut reduziert sich in Folge der anhaltenden Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten die garantierte Verzinsung von ab 2015 abgeschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Der Rechnungszins sinkt von 1,75 Prozent auf nur noch 1,25 Prozent. Bestehende Versicherungsverträge betrifft das nicht. Die Ablaufleistungen der Policen sind vom sinkenden Garantiezins nur bedingt betroffen, da zu den garantierten Leistungen die erwirtschafteten Überschüsse hinzukommen. Hier zeichnet sich laut Postbank eine Verbesserung ab 2015 ab: Die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Versicherungsgesellschaften steigt von bisher 75 auf 90 Prozent. Dies gilt sowohl für Bestandskunden als auch für Neukunden.
Das vom Bundeskabinett bereits verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz dürfte Mitte 2015 in Kraft treten. Es enthält eine Fülle von Einzeländerungen in verschiedenen kapitalmarktrelevanten Gesetzen. Unter anderem bekommt die Finanzaufsicht BAfin mehr Befugnisse und soll künftig Verbraucher besser schützen. Erstmals wird sie zum „Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen“ verpflichtet. Sie darf künftig vermehrt Warnungen für Anleger aussprechen. Außerdem darf sie künftig in Anlageprospekte detaillierter prüfen. Stößt der Aufsicht ein Prospekt unangenehm auf, darf sie unter anderem den Vertrieb untersagen. Weitere Anlageprodukte wie zum Beispiel partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen fallen künftig grundsätzlich unter die Prospektpflicht. Auf Risiken soll stärker hingewiesen werden. Außerdem sollen Anleger dazu Informationsblätter vor Produktabschluss erhalten. Vermögensanlagen, die Nachschusspflichten vorsehen, werden generell nicht zum öffentlichen Vertrieb mehr zugelassen. In Bussen oder U-Bahnen darf künftig nicht mehr für Vermögensanlagen geworben werden.
Ab 2015 wird die sogenannte Rürup-Rente stärker gefördert, mit der sich insbesondere Selbständige eine private Altersvorsorge aufbauen und Steuer sparen können. Ab kommenden Jahr erkennt das Finanzamt 80 Prozent der Einzahlungen bis zum geltenden Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich an. Bis 2024 steigt der abzugsfähige Anteil Jahr für Jahr um weitere 2 Prozentpunkte an — ab 2025 sind dann alle Prämien steuerlich abzugsfähig. Im Gegenzug muss die spätere Rente als normales Einkommen versteuert werden.
Doch die Förderung soll noch weiter ausgebaut werden: Das gerade im Abstimmungsverfahren befindliche Zollkodex-Anpassungsgesetz sieht vor, dass der Maximalbetrag des Sonderausgaben-Abzugs von derzeit 20.000 Euro auf 24.000 Euro pro Person steigen soll. Verheiratete können dann bis zu 48.000 Euro steuerbegünstigt in ihre Altersvorsorgeverträge einzahlen. Das bedeutet: Stimmt der Gesetzgeber dem geplanten Gesetz zu, können Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 19.200 Euro und Verheiratete von bis zu 38.400 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige laut Postbank einen Steuervorteil von maximal 8.064 Euro.
Doch aufgepasst: Der Abschluss einer Basisrente will gut überlegt sein und genau zur eigenen Lebensplanung passen; Verbraucherschützer sehen das Produkt wegen starrer Regelungen durchaus kritisch.
Im Rahmen der Gehaltsumwandlung gibt es ab 2015 mehr Spielraum, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Grund dafür ist die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West auf 72.600 Euro. Da bei der Gehaltsumwandlung aus Bruttolohn Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begünstigt sind, können Arbeitnehmer statt 2.856 Euro ab kommendem Jahr 2.904 Euro Gehalt umwandeln. Das entspricht monatlichen Einzahlungen von 242 Euro. Dieser Wert gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.