Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, nach der Glasflaschen, Glasbehältnisse sowie pyrotechnische Gegenstände am Samstag, von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr in Zügen nicht mitgenommen werden dürfen: "Das betrifft alle an- und abgehenden Regelzugverbindungen sowie zusätzlichen Züge in beiden Fahrtrichtungen auf der Strecke: + Mönchengladbach Hauptbahnhof über Grevenbroich nach Köln Hauptbahnhof + Mönchengladbach Hauptbahnhof nach Neuss Hauptbahnhof + Neuss Hauptbahnhof über Dormagen nach Köln Hauptbahnhof + Düsseldorf Hauptbahnhof - Köln Hauptbahnhof."
Wer sich nicht daran hält, wird mit einem Platzverweis für die betreffende Zugverbindung oder einem Ausschluss von der Zugfahrt bestraft. Verstöße können überdies teuer werden: 100,-Euro Zwangsgeld stehen im Raum.