FIFA-Exekutivkomitee entscheidet über Reformpapier

Zürich (dpa) - Die FIFA will die Zeit der Skandale beenden und mit einem umfassenden Reformprogramm die Grundlage für demokratischere Strukturen schaffen.

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Die Mitglieder des Exekutivkomitees im Fußball-Weltverband um Ex-DFB-Chef Wolfgang Niersbach beraten in Zürich über die Vorschläge der eigenen Reformkommission unter dem Vorsitz des Schweizers Francois Carrard.

Als sicher gilt die Verabschiedung einer Amtszeitbeschränkung für alle führenden FIFA-Funktionäre auf maximal zwölf Jahre. Eine Alterbeschränkung auf 74 Jahre war zuletzt zumindest kontrovers diskutiert worden. Vorschläge dieser Art waren zuletzt beim FIFA-Kongress 2014 in Sao Paulo noch abgelehnt worden.

Gravierende Veränderungen könnte eine Neuorganisation des Exekutivkomitees selbst bringen. Abzuwarten bleibt, ob die Mitglieder des Gremiums zu einer Beschneidung ihrer Befugnisse bereit sind. Carrard hatte in seinem Grundsatzpapier im Oktober eine klare Trennung von politischen Funktionen und Managementaufgaben gefordert. Bislang üben die 25 regulären Exko-Mitglieder beides aus.

Auch der Chef der FIFA-Compliance-Kommission Domenico Scala hatte die Gefahr der „Mehrfachfunktionen“ von FIFA-Funktionären in seinem Ausgangsbericht im Sommer ausgemacht. Scala gilt als tatsächlicher Architekt der Reformagenda.

Carrard war zuletzt eine passive Haltung vorgeworfen worden. In seiner Kommission sitzen auch Mitglieder der Konföderationen, die bislang eher als Reformgegner in Erscheinung getreten waren. Kritisch wurde zuletzt besonders die Rolle des einflussreichen Scheich Ahmad Al-Fahad Al-Sabah aus Kuwait gesehen.

Auf der Agenda steht auch die Entscheidung für eine Offenlegung der Bezüge von Präsident, Generalsekretär und Exekutivmitgliedern. Der suspendierte Langzeitvorsitzende Joseph Blatter hatte dies immer abgelehnt.

Sollten die Exko-Mitglieder Reformvorschläge bewilligen, müssen diese noch vom außerordentlichen Kongress am 26. Februar in Zürich bestätigt werden. Veränderungen an den FIFA-Statuten bedürfen laut Artikel 26, Absatz 4 der Satzung einer Dreiviertel-Mehrheit. Mindestens die Hälfte der 209 Mitgliedsländer muss bei der Abstimmung anwesend sein.