Entscheidung gegen Ausgliederung Amtsgericht - Fortuna Düsseldorf darf Verein bleiben
Düsseldorf · Das Amtsgericht Düsseldorf folgt einer Empfehlung der Industrie- und Handelskammer. Die Fortuna darf ein eingetragener Verein bleiben und verliert nicht die Gemeinnützigkeit. Bereits seit August 2016 ist dieser Bescheid im Vereinsregister vermerkt.
Wenn man Fans und Mitglieder von Fortuna Düsseldorf fragt, wovor sie bei ihrem Verein außer einem sportlichen Niedergang die meiste Angst haben, kommt immer die gleiche Antwort. „Eine mögliche Ausgliederung der Profiabteilung und die Übernahme von Anteilen durch einen Investor“.
Das Beispiel in Mainz hat in den vergangenen Wochen diese Angst genährt. Dort hat das zuständige Amtsgericht große Sorge bei den Anhängern des Traditionsclubs ausgelöst. Das Gericht macht dem Verein offensichtlich Druck, die Vereinsstruktur zu ändern. Es wurden Zweifel an der Gemeinnützigkeit durch die hohen Umsätze und Gewinne geäußert. Bis November 2018 sollte der Bundesliga-Klub eine Strukturänderung in eine Kapitalgesellschaft in Gang setzen, wie der Südwestdeutsche Rundfunk berichtete. Der Verein beharrt darauf — von einem Gutachten gestützt — ein Verein zu bleiben und keinerlei Ausgliederungsplan vorzulegen. Mainz will das „e.V.“ unbedingt behalten, wie auch die anderen eingetragenen Vereine wie der SC Freiburg, Union Berlin, der 1. FC Nürnberg oder Dynamo Dresden. Und natürlich Fortuna Düsseldorf.
Der Besuch im Amtsgericht bringt erstaunliche Tatsachen ans Licht
Die Gegner des Profifußballs verstehen nicht, warum wie wirtschaftliche Unternehmen geführte Vereine immer noch die Gemeinnützigkeit haben, da das auch steuerliche Vorteile hat. Rechtsexperten gehen davon aus, dass sich Profivereine bald anders aufstellen müssen. Das sieht allerdings das Amtsgericht in Düsseldorf ganz anders. Und glücklicherweise gibt es keine Präzedenzfälle, sondern jedes Amtsgericht kann für seinen Bereich bindende Entscheidungen treffen. Und die gute Nachricht für Düsseldorf lautet: „Fortuna darf ein eingetragener Verein bleiben, und es gibt keine Veranlassung diesen Zustand zu ändern.“
Das hat ein Besuch im Amtsgericht an der Werderner Straße ergeben. Unter der Fallakte mit dem Aktenzeichen VR 3058 / Fall 16 war ein Schreiben der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf zu finden. Dort ist als Ergebnis eines Gutachtens folgendes vermerkt: „Der Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. erfüllt nicht die Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Vereins im Sinne des §22 des BGB oder einer Kapitalgesellschaft, so dass eine Entziehung der Rechtsfähigkeit gemäß §43 BGB durch das Registergericht auszuschließen ist.“ Eine Begründung folgt in diesem Schreiben der IHK. Der lapidare Kommentar des Amtgerichtes lautete dann, dass das Schreiben der IHK zur Kenntnis genommen wurde und seitens des Registergerichts „daher nichts zu veranlassen ist“. Damit ist klar, dass das Düsseldorfer Amtsgericht eine konträre Meinung zum Amtsgericht in Mainz entwickelt und in dieser Sache nicht weiter aktiv werden wird. Also niemand wird demgemäß die Fortuna von gerichtlicher Seite dazu zwingen, eine Ausgliederung vorzunehmen.
Verein hat seit August 2016 Fans und Mitglieder nicht informiert
Die eigentliche Überraschung bei diesem Fund im Vereinsregister ist aber nicht allein die Tatsache, dass nichts für einer Ausgliederung der Profiabteilung spricht, sondern das ist der Zeitpunkt des Gutachtens und der Stellungnahme. Nach Informationen der Westdeutschen Zeitung soll Fortuna Düsseldorf unmittelbar im Nachgang dieser Entscheidung durch das Amtsgericht auch die eigentlich erfreuliche Nachricht mitgeteilt worden sein. Warum der Verein bislang in den mehr als zwei Jahren seitdem Mitglieder und Fans nicht über diese Tatsache informiert hat, ist auf den ersten Blick verwunderlich.