Röttgermann zu 2G Fortuna will mehr Zuschauer im Stadion

Im Zuge der neuen Diskussion um die 2G-Regelung legt Fortunas Vorstandsvorsitzender Thomas Röttgermann nun noch einmal nach.

(jol) Die Vereinsführung des Zweitligisten Fortuna Düsseldorf hält nun endgültig den Zeitpunkt für gekommen, die Beschränkung von Zuschauerzahlen bei Fußballspielen aufzuheben. „Wenn man sich die veröffentlichten Zahlen der Deutschen Fußball-Liga anschaut, stützen diese sehr deutlich den Weg, über eine 2 G-Regel die Stadien wieder voll auszulasten“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Thomas Röttgermann.

In lediglich sechs Fällen, bei mehr als 900 000 abgesetzten Tickets, habe es eine Kontaktnachverfolgung in Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben, berichtet Röttgermann. „Bei so einer geringen Zahl an Nachverfolgungen und unter Anwendung der 2 G-Regel gibt es keine Argumente mehr für eine eingeschränkte Auslastung bei Freiluftveranstaltungen.“

Hintergrund des Vorstoßes der Fortuna-Führung ist, dass das Bundesland Hamburg ab dem kommenden Wochenende wieder zulässt, dass Sportstadien und sogar Klubs voll besetzt werden dürfen. Unter der Voraussetzung allerdings, dass die 2 G-Regel angewendet wird, also nur vollständig geimpfte oder genesene Personen eingelassen werden. „Wir freuen uns, dass Hamburg als Bundesland dies nun einführt“, sagt Röttgermann dazu. „Wir halten eine bundesweite Umsetzung dieser Regel für sinnvoll und geboten.“ Das Hamburger Modell – zu dem übrigens auch gehört, dass 12- bis 17-jährige Ungeimpfte „bis auf Weiteres“ an 2 G-Veranstaltungen teilnehmen dürfen – passt zu der Linie, die Fortunas Vorstand seit längerer Zeit fährt. „Die Impfung gegen das Coronavirus ist unsere Fahrkarte zurück zur Normalität, und die Zahlen bestätigen eindeutig, dass der Impfschutz funktioniert“, hatte Röttgermann bereits im Vorfeld des Heimspiels gegen Kiel Mitte August versichert. „Ein volles Stadion mit immunisierten Fans hat dann natürlich auch keinen Platz mehr für Nicht-Immunisierte“, so Röttgermann. Wichtig ist dem Zweitligisten dabei, dass es für Kinder unter 16 Jahren eine Ausnahmeregelung geben müsse; für sie sei der Zugang zur Impfung schließlich noch erschwert beziehungsweise nicht möglich.