Die Düsseldorfer Treuhand GmbH hatte dem Club für zwei Spielzeiten jeweils 200 000 Euro vertraglich zugesagt, aber nur einen Teil gezahlt. Das Sponsorpaket umfasste dem Vernehmen nach unter anderem Bandenwerbung und ein Kontingent an VIP-Karten. Die Richter für Handelssachen fällten ein Versäumnisurteil, da zur mündlichen Verhandlung kein Vertreter des Sponsors erschienen war, erklärte Landgerichtssprecher Peter Schütz.
Fortunas Vorstandsmitglied Paul Jäger wollte sich zu dem Rechtsstreit nicht äußern und verwies auf eine mit dem Sponsor vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitsklausel.