Bergischer HC wartet gespannt auf das Ergebnis am 19. Januar
DHB-Gericht entscheidet über Revision im „Fall Pekeler“.
Wuppertal. Erst am 5. Februar werden die Handballer des Bergischen HC ihr nächstes Zweitligaspiel bestreiten, doch auch während der WM-Pause stehen wichtige Ereignisse auf dem Programm. Das wohl entscheidendste dürfte der Termin am 19. Januar sein. Dann will das Bundesgericht des Deutschen Handball Bundes über die Revisionsanträge von BHC und HBL (Zusammenschluss der Erst- und Zweitligisten) entscheiden.
Es ist die zweite Instanz im so genannten „Fall Pekeler“, nachdem dem ambitionierten Zweitligisten in erster Instanz drei Siege und sechs Punkte aberkannt wurden. Begründung damals: Pekeler hätte nach einer Sperre laut DHB-Recht für zwei Wochen aussetzen müssen. Der BHC hatte ihn aber — wie vor der Saison mit allen Vereinen der HBL für solche Fälle vereinbart — nur für ein Spiel pausieren lassen.
Darf der BHC die Punkte behalten, ist er Tabellenführer — werden sie aberkannt (wie in den Tabellen bereits geschehen) — hätte die Mannschaft fünf Punkte Rückstand auf das Führungsduo Hüttenberg und Düsseldorf.
Eine seriöse Prognose, wie das dreiköpfige Bundesgericht entscheiden wird, ist kaum möglich. „Aber es ist auf jeden Fall gut, dass der Termin so zügig ist“, sagt BHC-Manager Stefan Adam, der auf eine „positive Entscheidung im Sinne des Handballsports“ hofft. Für den Fall, dass der BHC erneut den Kürzeren ziehen sollte, will der Verein vor ein ordentliches Gericht ziehen.
Parallel dazu wird für die kommende (Erst- oder Zweitliga-) Saison geplant. Beim Erhalt der sechs Punkte wäre der BHC einen wesentlichen Schritt in Richtung erste Bundesliga weiter. Dann würde sich die Wahrscheinlichkeit auf einen Direktaufstieg oder zumindest die Relegation deutlich erhöhen.
Größeren Aufwand als bisher müssen die Vereine im Rahmen des Lizensierungsverfahrens betreiben. Bei der Einführung der eingleisigen 2. Liga in der kommenden Saison soll bösen Überraschungen vorgebeugt werden. Fälle wie Concordia Delitzsch, das sich in der vergangenen Saison sportlich qualifiziert, aber finanziell übernommen hatte und sein Startrecht verfallen ließ, sollen nicht mehr vorkommen.