Hintergrund: V-Leute für den Verfassungsschutz

Berlin (dpa) - Vertrauensleute - kurz V-Leute oder VM - zu führen, gehört zu den klassischen Aufgaben des Geheimdienstes. V-Leute sind aber keine Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Sie sind oft bereits in extremistischen Kreisen oder im kriminellen Milieu verstrickt.

Laut Verfassungsschutz sind sie ein „nachrichtendienstliches Mittel“, das planvoll und systematisch zur Gewinnung von Informationen über extremistische Bestrebungen eingesetzt wird.

Ob und welche Vergünstigungen sie für gelieferte Informationen bekommen, wird nur in den seltensten Fällen offengelegt. Auch über die Zahl der für die verschiedenen Behörden tätigen V-Leute gibt es keine Angaben. Die Identität eines V-Mannes ist nur einem kleinen Kreis bekannt. Die Tippgeber gehen das Risiko ein, die „Rache des Milieus“ auf sich zu ziehen, falls sie enttarnt werden. Ihre Identität wird darum besonders geschützt (Quellenschutz). Auch in Gerichtsverfahren müssen Verfassungsschützer V-Leute nicht unbedingt der Justiz offenbaren.

Der Umgang mit V-Leuten setzt Erfahrung und Fingerspitzengefühl voraus. V-Leute werden von einem V-Mann-Führer geführt. V-Leute werden sehr sorgfältig ausgesucht und dann erst angesprochen. Führt eine solche Ansprache zum Erfolg, finden regelmäßige Treffen statt. Nach den Vorschriften des Bundesamtes für Verfassungsschutz müssen V-Leute alle zwei Jahre belehrt werden.

Bei Unehrlichkeit, Verstoß gegen die Verhaltensregeln und Eigenmächtigkeit wird der VM abgemahnt. In gravierenden Fällen wird die Zusammenarbeit beendet, der VM wird „abgeschaltet“. Auch VM-Führer, die in der Regel mehrere VM betreuen, unterliegen einer systematischen und ständigen Kontrolle.