Hintergrund: Was tun Bafin, Bundesbank und EBA?

Brüssel/Frankfurt (dpa) - Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone wollen eine grenzüberschreitende europäische Bankenaufsicht. Die Weichen dafür wurden auf dem Euro-Gipfel am Freitag gestellt.

Für so eine Kontrollinstanz mit weitreichenden Rechten hatte sich zuvor auch die Europäische Zentralbank (EZB) ausgesprochen, die in den Planungen der Politiker nun eine zentrale Rolle spielt. Welche Aufgaben die EZB konkret übernehmen soll, ist aber noch unklar.

Zwar wurde im Kampf gegen die Finanzkrise Anfang 2011 bereits die EBA (European Banking Authority) an den Start gebracht. Doch die Behörde hat kaum Durchgriffs- und Weisungsrechte auf nationale Banken. Entscheidend sind weiter die nationalen Aufseher in den EU-Staaten. Diese legen aber unterschiedliche Maßstäbe an. EZB-Vizepräsident Vitor Constancio wettert, das unkontrollierte Verhalten in einigen nationalen Bankenmärkten habe zu Ungleichgewichten geführt und die Staatsschuldenkrise mitverschuldet.

Bis zur Umsetzung der Gipfelbeschlüsse bleiben in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Deutsche Bundesbank für die Überwachung verantwortlich. Sie sollen ein stabiles und effizientes Finanzsystem garantieren.

Dabei kontrolliert die Bafin Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Die Bankenkontrolle teilt sie sich mit der Bundesbank. Die nationale Bankenaufsicht hat weitreichende Kompetenzen: Sie kann zum Beispiel die Geschäfte von Banken stoppen oder auch Bankmanager ablehnen.

Die Notenbank ist dabei für die operative Aufsicht zuständig: Sie hat Einblick in die Bücher der Kreditinstitute, die sie mit Blick auf Solvenz und Liquidität überwacht. Regelmäßig prüft die Bundesbank vor Ort den Geschäftsbetrieb der Banken, vor allem deren Risikosteuerung.

Die Bafin übernimmt die Verantwortung für die hoheitlichen Maßnahmen. Sie kann einzelne Institute zulassen oder schließen. Durch allgemeine Anordnungen kann sie Regeln für die Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen sowie zur Begrenzung von Risiken festlegen. Zudem muss sie Missstände im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen beheben, etwa wenn die Sicherheit der Kundenvermögen bedroht ist.