Der Zuschuss für Wohngeld wurde im Januar 2020 erhöht Verfahren vereinfacht

BERLIN · Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Der Zuschuss wurde im Januar 2020 erhöht und das Verfahren in der Corona-Krise vielerorts vereinfacht.

(tmn). Wer knapp bei Kasse ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Den staatlichen Zuschuss für Wohnraum erhalten Mieter, deren monatliches Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. „Auch einkommensschwache Eigentümer können für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld in Form eines sogenannten Lastenzuschusses erhalten“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Keinen Anspruch haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG– deren Wohnkosten werden bereits im Rahmen der Leistungen berücksichtigt. Wohngeld-Berechtigte haben in den vergangenen Jahren im Schnitt 150 Euro pro Monat als staatlichen Zuschuss bekommen. Seit Januar 2020 ist das Wohngeld durchschnittlich um 30 Prozent gestiegen. Laut Hartmann kletterte der durchschnittliche Zuschuss für Mieter im Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro.

Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Basis für die Berechnung ist das Haushaltsgesamteinkommen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Im Wohngeldgesetz sind Obergrenzen für die Miete verankert. So zählt nicht die tatsächliche Miete, stattdessen gibt es sieben Mietenstufen. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, stellt einen Antrag. Entsprechende Formulare gibt es auf den Webseiten der zuständigen Stelle – etwa der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. „Ein Wohngeld-Antrag ist rückwirkend nicht möglich“, betont Hartmann. Den Antrag also so früh wie möglich zu stellen, ist wichtig.

Generell wird Wohngeld ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt. „In der Regel fließt der staatliche Zuschuss für zwölf Monate“, sagt Hartmann. Dann ist ein neuer Antrag nötig. Wer Wohngeld weiter beziehen möchte, sollte den Antrag rund zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums einreichen. „So ist es wahrscheinlicher, dass die Wohngeld-Stelle ausreichend Zeit hat, das Anliegen zu prüfen und die Leistung ohne eine Unterbrechung weiter fließt“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW.

Angesichts der Corona-Krise hat das Bundesinnenministerium die Wohngeld-Stellen angewiesen, das Procedere zu vereinfachen. „Derzeit können Berechtigte bereits bei vielen Wohngeld-Stellen einen Antrag formlos per Email oder Telefon stellen“, sagt Gedaschko. Um eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen, verzichtet die Behörde bei Erstantragsstellern darauf, deren Vermögen und die Wohnungsgröße zu prüfen.

(dpa)