Kartellamt droht bei neuem Milch-Lieferstopp mit Bußgeld
Bundeskartellamt warnt Bauernverbände vor neuem Michstreik. Es könne sich um einen kartellrechtswidrigen Boykottaufruf und einen Verstoß gegen das Abspracheverbot handeln.
Bonn. Das Bundeskartellamt hat die Bauernverbände vor einem neuerlichen Milchstreik gewarnt. Die Wettbewerbshüter würden ein Bußgeldverfahren einleiten, falls die Verbände weitere Milch- Lieferstopps organisieren sollten, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, am Dienstag in Bonn.
Nach dem ersten Lieferstopp hatte die Behörde bereits ein Verfahren gegen den Bundesverband deutscher Milchviehhalter BDM eingeleitet, das aber zunächst kein Bußgeld nach sich ziehen würde.
"Es besteht der Verdacht, dass dieser sogenannte "Milchstreik" einen kartellrechtswidrigen Boykottaufruf und einen Verstoß gegen das Abspracheverbot darstellt", sagte Heitzer. Daher sei es erforderlich gewesen, ein Verfahren gegen den BDM einzuleiten.
Heitzer räumte ein, dass die Liberalisierung des Milchmarktes gerade für kleine Milchbauern schmerzhaft sei. "Die offenbar strukturellen Probleme einiger, nicht jedoch aller Milcherzeuger können aber nicht mit einer bundesweiten Kartellierung der Milchpreise zum Nachteil des Verbrauchers gelöst werde