Kein Penny mehr für Policen

Urteil: Rewe darf bei seiner Discount-Tochter keine Arag-Versicherungen mehr verkaufen.

Düsseldorf/Wiesbaden. Butter, Marmelade, Kartoffeln und dazu eine Versicherungspolice im Einkaufswagen - das darf der Rewe-Konzern in seinen Penny-Filialen nicht mehr anbieten. Das Landgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Discounter-Tochter an der Kasse ihrer Filialen keine Versicherungen mehr verkaufen darf. Die Richter gaben damit einer Klage des AfW-Bundesverbands Finanzdienstleistung statt, der sich als Interessenverband unabhängiger Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler bezeichnet. Rewe sei als Versicherungsvermittler am Markt aufgetreten, ohne die erforderliche Genehmigung der Industrie- und Handelskammer zu haben, erläuterte eine Gerichtssprecherin das Urteil. Eine solche Erlaubnis sei laut Gewerbeordnung aber notwendig (Az.: 11 O 8/08).

Rewe hatte im vergangenen Herbst zwei Wochen lang bundesweit in Penny-Filialen Kinder-Unfallpolicen der Düsseldorfer Arag-Versicherung angeboten. Die Unterlagen befanden sich in einer Box, die im Ladenregal aufgestellt war. An der Kasse wurde der Vertrag aktiviert und der erste Jahresbeitrag in Höhe von 49 Euro eingezogen. Bereits ein Jahr zuvor hatte die Arag bei Penny ein Rechtsschutzprodukt angeboten. Damals verkaufte der Konzern laut Arag-Sprecher Klaus Heiermann 2300 Policen. "Der Absatz der Kinder-Unfallpolice blieb dann aber weit hinter den Erwartungen zurück."

Indem Penny die Versicherung bundesweit beworben und praktisch die Jahresprämie für die Arag eingezogen habe, sei das Handelsunternehmen als Versicherungsmakler aufgetreten, argumentierte die 3. Kammer für Handelssachen des Wiesbadener Landgerichts. Bei einem Verstoß gegen die Entscheidung droht Rewe ein Ordnungsgeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Rewe-Sprecher sagte, man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. "Dann werden wir entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen."

Der AfW begrüßte das Urteil. Nach Ansicht des geschäftsführenden AfW-Vorstands Norman Wirth wird das Urteil Auswirkungen auf die ganze Versicherungsbranche haben. "Geplante und bereits durchgeführte Vertriebsaktionen über den Einzelhandel müssen überdacht oder abgesagt werden", sagte er.