Koalition einig über Sonderfonds - Banken-Treuhand geplant

Mit der Konstruktion soll die Unabhängigkeit der Bundesbank gewahrt werden. Umfassend ausgedehnt werden sollen nach Koalitionsangaben zudem die Informationsrechte des Parlaments.

Berlin. Der geplante Sonderfonds für das Banken- Rettungspaket von bis zu 500 Milliarden Euro soll nach dem Muster der früheren Treuhandanstalt eingerichtet werden. Darauf haben sich nach Angaben aus der Koalition vom Donnerstag Bundesregierung, Bundesbank sowie Haushaltspolitiker von Union und SPD verständigt. Der Sonderfonds soll als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet werden. Diese Art "Banken-Treuhand" wird dann bei der Bundesbank angesiedelt. Mit der Konstruktion soll die Unabhängigkeit der Bundesbank gewahrt werden. Umfassend ausgedehnt werden sollen nach Koalitionsangaben zudem die Informationsrechte des Parlaments.

Der Fonds kann bis zu 100 Milliarden Euro über Staatsanleihen aufnehmen, um sich damit direkt an notleidenden Banken zu beteiligen und Staatsbürgschaften im Falle von Kreditausfällen aufzufangen. Bundesbank-Präsident Axel Weber hatte sich vor allem gegen die Gesetzespläne der Regierung gewehrt, die Bundesbank bei der Verwaltung des Fonds unter die Rechts- und Fachaufsicht des Finanzministeriums zu stellen.

Nach Angaben des "Handelsblatts" soll die Anstalt öffentlichen Rechts von einem Lenkungsausschuss kontrolliert werden, dem Vertreter von Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesjustizministerium angehören. Die "Banken-Treuhand" solle zudem "mit einer starken Persönlichkeit an ihrer Spitze besetzt werden.

Bundestag und Bundesrat sollen Änderungen Freitag beschließen

Die Änderungen sind Teil des "Finanzmarktstabilisierungsgesetzes", das an diesem Freitag nach einem knapp einwöchigen Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Anders als die frühere Treuhandanstalt zur Sanierung und Verwertung des DDR- Vermögens wird die künftige "Banken-Treuhand" aber nicht Finanzunternehmen aufkaufen und abwickeln. Es geht bei dem nun angestrebten Modell eher um die rechtliche Konstruktion.

Die Anstalt öffentlichen Rechts werde auch mit Mitgliedern der Bundesbank besetzt sein, heiß es weiter. Es werde eine Lösung angestrebt, "die die Expertise der Bundesbank mobilisiert und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Notenbank garantiert". Der Finanz- und Haushaltsausschuss soll nach Angaben von Mitgliedern bei dem Rettungspaket stärkere Kontrollbefugnisse erhalten als geplant.