Abgemeldeter Polo brennt auf der Autobahn aus
Die Kennzeichen waren gestohlen.
Rhein.-Berg. Kreis. Als am Dienstagnachmittag über der A 1 zwischen Wermelskirchen und Burscheid dichte Rauchwolken aufstiegen, hatte der Fahrer (18) des dort abbrennenden Kleinwagens gleich mehrere Probleme. Denn mit dem Wagen hätte er gar nicht fahren dürfen.
Gegen 16.50 Uhr war die Autobahnpolizei von Verkehrsteilnehmern alarmiert worden: „Auf dem Seitenstreifen in Richtung Köln brennt ein Polo!“ Beim Eintreffen der ersten Polizeikräfte war die Feuerwehr Wermelskirchen bereits dabei, das in Flammen stehende Auto löschen. Die Wehrleute hatten die Autobahn dafür komplett gesperrt. Erst eine Stunde später lief der Verkehr wieder behinderungsfrei.
In der Nähe hielt sich der 18-Jährige auf. Einen Führerschein konnte der junge Mann nicht vorweisen, allerdings den auf einen anderen Halternamen ausgestellten Fahrzeugschein. Und daraus ging hervor, dass der Polo bereits vor acht Wochen abgemeldet worden war. Die Kennzeichen waren Mitte Februar in Düsseldorf gestohlen worden, wobei nur das hintere den Brand überstand.
Nach eigener Aussage hatte der 18-Jährige den Gebrauchtwagen gerade erst im Sauerland gekauft. Im Internet sei er auf den nicht mehr zugelassenen Polo gestoßen. Und nach der Montage der geklauten Kennzeichen sei er direkt losgefahren.
Kurz darauf bemerkte auf der A 1 eine Autofahrerin (21) den vor ihr fahrenden Kleinwagen: „Der Polo qualmte stark“, gab die Zeugin später zu Protokoll. „Unterhalb des Pkw konnte ich bereits Flammen sehen.“ Der Polofahrer habe dann auf dem Seitenstreifen angehalten. „Ich habe ihm meinen Feuerlöscher zur Verfügung gestellt.“ Die Löschversuche schlugen aber fehl.
Der 18-Jährige sagte später aus, er habe plötzlich kein Gas mehr geben können. Stattdessen sei Qualm aufgestiegen und unterhalb des Motors habe es angefangen zu brennen. Die Polizei stellte das Wrack sicher. Durch das Feuer wurde auch der Fahrbahnbelag des Seitenstreifens beschädigt.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz sowie wegen des Verdachts auf Kennzeichendiebstahl und -missbrauch erwartet den bereits polizeibekannten Polofahrer jetzt ein Strafverfahren. er