Abschied von der eigenen Waffe
Die Amnestieregelung war auf den illegalen Besitz gemünzt. Doch die kreisweit fast 300 abgegebenen Gewehre, Pistolen und Revolver sind meist rechtmäßig erworben worden.
Rhein.-Berg. Kreis. Eva Gruse ist derzeit eine Art Abrüstungsbeauftragte. Die Kreisamtsfrau, bei der Kreispolizei für das Waffenwesen zuständig, bekommt Tag für Tag Gewehre, Revolver und Pistolen in die Hand gedrückt - freiwillig abgegeben von Menschen, die irgendwo im Kreisgebiet wohnen. Fast 300 Schusswaffen sind seit Ende Juli schon zusammengekommen, 230 mehr als in vergleichbaren Zeiträumen der Vergangenheit.
Im Zuge der Diskussion um Amokläufe wie in Winnenden im März dieses Jahres wurde das Waffenrecht Ende Juli noch einmal verschärft. Waffenbesitzer müssen seither auch mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Bis Ende des Jahres läuft dafür noch eine Amnestieregelung: Wer bis dahin seine illegalen Waffen bei einer Polizeidienststelle abgibt, geht straffrei aus.
Ein Angebot, das zwar ab und an tatsächlich genutzt wird. Weit über 90 Prozent der abgegebenen Waffen stammen aber aus rechtmäßigem Besitz. "Durch die öffentliche Diskussion gehen viele Waffenbesitzer in sich und fragen sich, ob sie ihre Waffen noch wirklich brauchen", sagt Gruse.
Die Expertin macht dabei zwei große Gruppen aus: die sogenannten Altbesitzer, deren Waffen noch aus der Zeit vor der Einführung des Waffengesetzes 1976 stammen und korrekt angemeldet wurden; außerdem den Kreis der Erben.
Beide Personengruppen mussten weder den Waffenbedarf begründen noch Sachkunde nachweisen. Sie dürfen allerdings eigentlich auch keine Munition besitzen. Dass dieses Verbot in der Praxis oft nicht eingehalten wird, hat Gruse schon mehrfach erlebt: "Erstaunlicherweise wird auch von diesen Personen Munition mitgeliefert, wenn sie ihre Waffen abgeben."
Auch wenn ihre Abteilung von dem Andrang etwas überrollt wird, "wir sind froh, dass so viele Schusswaffen abgegeben werden", sagt Gruse. Denn vielen Besitzern sei nicht bekannt, "dass sie ihre Waffen in speziellen Sicherheitsbehältnissen aufbewahren müssen. Ein abgeschlossener Kleiderschrank reicht dafür nicht aus." Und die sichere Aufbewahrung muss auch gegenüber den Behörden nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Kaufbelege von Waffenschränken.
Während Besitzer illegaler Waffen nach dem Jahreswechsel mit Strafverfahren rechnen müssen, wenn sie erwischt werden, ist die Abgabe legaler Waffen natürlich auch weiterhin jederzeit möglich. Intensive Motivforschung kann die Polizei dabei aber nicht leisten: "Wir nehmen die Waffen entgegen und stellen eine Bescheinigung aus. Mehr ist bei dem Andrang nicht möglich."