Rheinland Bezirksregierung lehnt auch weiteren Wiedenhoff-Antrag ab

Das Busliniennetz könne mit der von KGW vorgelegten Kalkulation nicht eigenwirtschaftlich betrieben werden, heißt es aus Köln.

Die Firma Wiedenhoff darf den direkten Betrieb des Liniennetzes in Leverkusen/Rheinisch-Bergischer Kreis nicht übernehmen.

Foto: Siewert

Rhein-Berg-Kreis. Die Bezirksregierung Köln hat auch den weitergehenden Antrag der Firma Wiedenhoff abgelehnt, gleich alle Wupsi-Linien ab dem nächsten Fahrplan-Wechsel zu übernehmen — ohne Zuschüsse dafür in Anspruch nehmen zu wollen.

Bereits im Juli hatte die Bezirksregierung wie berichtet einen Antrag von Wiedenhoff abgelehnt. Das Unternehmen hatte dabei die Lizenz beantragt, seine bisherigen Linien für weitere zehn Jahre betreiben zu können. Ebenfalls eigenwirtschaftlich, ohne die jährlichen Zuschüsse in Höhe von 1,4 Millionen Euro, die das Beförderungsunternehmen vom Kreis und von der Stadt Leverkusen erhalten hat.

Vor wenigen Wochen hatte dies die Bezirksregierung abgelehnt. Ebenfalls mit dem Verweis auf mangelnde wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes.

Genau diese Argumentation führe jetzt auch ein unabhängiger Gutachter für dei weitergehenden Antrag von Wiedenhoff an, hieß es am Dienstag aus Köln: Da bislang die Wupsi das Liniennetz mit sehr hohen Defiziten betrieben habe, die mit Geldern des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Leverkusen ausgeglichen worden seien, bestünden Zweifel, ob das neue Verkehrsunternehmen KGW GmbH (Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff) die Verkehrsleistungen für die Dauer von zehn Jahren tatsächlich eigenwirtschaftlich fahren könne.

Es handele sich schließlich um rund 9,3 Millionen Jahres-Fahrplan-Kilometer, die das Busunternehmen erbringen müsse. Zudem müssten für die Übernahme dieses Liniennetzes zunächst erhebliche Investitionen vorgenommen werden — unter anderem für die Beschaffung von Bussen.

Die Bezirksregierung Köln hatte das Unternehmen Wiedenhoff deshalb im Vorfeld aufgefordert, eine wirtschaftliche Prognose über die Eigenwirtschaftlichkeit des Liniennetzes durch eine Unternehmensberatung erstellen lassen. Fazit einer wiederum von der Aufsichtsbehörde eingeschalteten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: die vorgenommene Kalkulation reiche in Teilbereichen nicht aus. Deutlich höhere Kosten für mehrere Funktionsbereiche seien darin prognostiziert worden. Die Einnahmen reichten nicht aus, um eine Kostendeckung zu erzielen und eine Eigenwirtschaftlichkeit für die Dauer von zehn Jahren sicherzustellen.

Und es gelte für die Bezirksregierung den Blick auch in die Zukunft darüber hinaus zu richten. Da es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge handele, könne eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn die Beförderung der Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr dauerhaft gewährleistet sei. Dies sei nach dem Ergebnis des unabhängigen Gutachtens aber nicht sichergestellt. Die Sorge sei insbesondere, dass bei einer Kapitulation eines privaten Betreibers der öffentlich-rechtliche (Wupsi) nicht mehr existiere.

Von der Geschäftsführung der Firma Wiedenhoff war am Dienstag bis Redaktionsschluss keine Reaktion zu der Ablehnung des Antrags zu bekommen. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.