Debatte um die Halbach-Straße: Keine neuen Emotionen

In sachlicher Atmosphäre wird Burscheids erster Bürgerentscheid auf den Weg gebracht.

Foto: Doro Siewert

Burscheid. Von der Hitzigkeit der bisherigen Debatte um den Namen Fritz-Halbach-Straße war am Donnerstag im Rat so gut wie nichts zu spüren. Sachlich wurde der spektakulärste Tagesordnungspunkt der letzten Ratssitzung in dieser Wahlperiode abgewickelt. Die nach der Prüfung rechtlich alternativlose Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde ebenso einstimmig getroffen wie die Festlegung des Termins für Burscheids ersten Bürgerentscheid. Es ist der 22. Juni.

Gesetzlich steht den Initiatoren eines Bürgerbegehrens die Möglichkeit zur Stellungnahme zu. Für die Hilgener Anwohner übernahm das Manfred Hoth. Das vorliegende Gutachten zur NS-Vergangenheit Fritz Halbachs werde nicht infrage gestellt, erklärte er. Halbach sei als Namensgeber aber 1958 vom damaligen Rat wegen seiner Heimatgedichte und Verdienste um die bergische Mundart ausgewählt worden.

Die Unterstützerunterschriften seien nicht Unkenntnis oder Dummheit geschuldet, sondern „dem tiefliegenden Gefühl: Es muss doch endlich genug sein.“ Man sei es müde, „immer wieder den Finger in die Wunde gelegt zu bekommen. Das ständige Erinnertwerden führt zu Widerstand und Wut. Wir wollen uns nicht schuldig fühlen für das, was Fritz Halbach gesagt hat.“ Bei positivem Ausgang des Bürgerentscheids unterstütze man aber ein Zusatzschild, das auf die NS-Vergangenheit Halbachs hinweise.

In einer mit allen sechs Fraktionen abgestimmten Erklärung verzichtete der 1. Stellvertretende Bürgermeister Bodo Jakob (SPD) ganz auf inhaltliche Gegenargumente. Nachdem die Diskussion über den Straßennamen die Burscheider in den vergangenen Monaten wie kaum ein anderes Thema bewegt habe, müsse das endgültige Ergebnis größtmögliche Akzeptanz erfahren. „Der Bürgerentscheid ist dafür der richtige Weg. Er gewährleistet, dass jede einzelne Meinung zählt.“ Jakob plädierte daher für „gegenseitige Toleranz und spätere Akzeptanz der basisdemokratischen Entscheidung“.