Der einzig richtige Weg

Burscheid. Die gesetzliche Verpflichtung zur Anpassung der Betriebsrenten im Dreijahresabstand ist den Unternehmen zunehmend ein Dorn im Auge. Und zweifelsohne kann der Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten ein guter Grund sein, eine Erhöhung auszusetzen.

Wenn aber, wie im Fall Federal-Mogul, das eine schlechte Jahr herausgepickt wird, obwohl jeweils ein Dreijahreszeitraum bewertet werden muss, wird das Argument schnell fadenscheinig.

Das hat auch das Arbeitsgericht erkannt und in seinen Vergleichsvorschlag daher eine verzögerte Anpassung eingearbeitet. Die Einzelfallentscheidung jetzt auf alle Werksrentner zu übertragen, ist ein Gebot der Redlichkeit. FM hat damit den einzig richtigen Weg eingeschlagen.