Müll „Die Absicht, Treibhausgase einzusparen, verpufft“

Köln · Das Bundeskabinett in Berlin hat einer Novellierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zugestimmt. Darin enthalten ist auch eine Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in den Emissionshandel.

Die AVG Köln als Betreiber der Restmüllverbren-nungsanlage Köln lehnt dieses Gesetzesvorhaben ab. Würde dieses Gesetz wie vom Bundeskabinett umgesetzt, verteuerte sich der Verbren-nungspreis in der Restmüllverbrennungsanlage Köln um rund 30 Prozent. Damit lägen die Abfallgebühren für Kölns Bürger um bis zu 10 Prozent höher. Durch die weiteren Steigerungen in den kommenden Jahren würden die Abfallgebühren kontinuierlich weiter steigen. Im Herbst sollen Bundestag und Bundesrat über das BEHG entscheiden.

Das Gesetz hat zum Ziel, Treibhausgase zu reduzieren. Durch die Bepreisung der Treibhausgasemissionen sollen die Unternehmen dazu veranlasst werden, den Einsatz fossiler Energieträger und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Diese Lenkungsfunktion ist bei Müllverbrennungsanlagen allerdings außer Kraft gesetzt.  „Die Idee, die hinter dem BEHG steckt, ist ja richtig. Wir müssen Treibhausgase reduzie-ren, um den Klimawandel abzuschwächen. Aber im Fall der Einbeziehung von Müllver-brennungsanlagen in den Emissionshandel entfaltet sich diese Lenkungsfunktion nicht. Es kommt zu einer Verteuerung der Abfallgebühren ohne Umwelt- und Klimaeffekte“, erläutert Andreas Freund, Sprecher der Geschäftsführung der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG Köln). „Die Absicht, Treibhausgase einzusparen, verpufft.“ 

 Um eine Lenkungsfunktion zu entfalten, müsste nach Ansicht von Andreas Freund die Klimaabgabe außerhalb des BEHG bereits bei den Produkten beziehungsweise der Verpackung erfolgen. „Nur beim Kauf kann der Verbraucher entscheiden, ob er für ein Produkt einen höheren Preis mit oder einen niedrigeren Preis ohne Treibhausgaszuschlag bezahlt.“ Ist es erst einmal im Haushalt, hat weder der Verbraucher noch die Müllverbrennungsanlage eine Wahl.

Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen haben keinen Einfluss auf die Abfallproduktion. Sie müssen das verarbeiten, was Bürger und Unternehmen ihr zur Verbrennung bringen. „Würde ein Treibhausgasaufschlag hingegen auf die Verpackung beziehungsweise das Produkt er-hoben, wäre der Effekt, CO2 einzusparen, voll wirksam. Der Käufer könnte sich aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz entscheiden“, erklärt der AVG-Geschäftsführer.

Der Abfall, der in der Restmüllverbrennungsanlage Köln verbrannt wird, besteht zu rund 50 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern. Der Rest ist fossilen und damit treibhaus-gasrelevanten Ursprungs. Im Jahr 2021 wurden in der Anlage rund 283.000 Tonnen Resthausmüll und Sperrmüllreste aus Köln verbrannt. Daneben landeten 475.000 Tonnen Gewerbeabfallreste in der Kölner Restmüllverbrennungsanlage. Durch die Nutzung der im Abfall steckenden Energie als Strom- und Wärmelieferungen in die Kölner Netze, insgesamt rund 326 Millionen Kilowattwattstunden, konnten im vergangenen Jahr der Umwelt rund 145.000 Tonnen Treibhausgase erspart werden.