Köln Verurteilung von Reker-Attentäter ist rechtskräftig
14 Jahre Haft - BGH verwirft Revision - 45-Jähriger hatte Kölner OB Messer in Hals gestoßen
Karlsruhe. Das Urteil gegen den Urheber des Messerattentats auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des 45-jährigen Frank S. gegen seine Verurteilung zu 14 Jahren Haft, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte S. am 1. Juli vergangenen Jahres des Mordversuchs und mehrerer Körperverletzungsdelikte schuldig gesprochen.
S. hatte in dem Prozess zugegeben, der parteilosen Kommunalpolitikerin Reker, die damals Kölner OB-Kandidatin war, am 17. Oktober 2015 bei einem Wahlkampftermin ein Bowiemesser in den Hals gestochen zu haben. Anschließend verletzte der Attentäter vier weitere Menschen an einem Wahlkampfstand.
Reker wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Nach Auffassung des Düsseldorfer Gerichts hatte S. mit der Tat ein "extremes und brutales Zeichen" gegen eine ihm verhasste Flüchtlingspolitik setzen wollen. Die frühere Kölner Sozialdezernentin Reker wurde einen Tag nach dem Attentat zur Oberbürgermeisterin der Millionenstadt gewählt. Afp