Luisental: Dreischichtbetrieb jetzt rechtskräftig
Die Änderungen im B-Plan für RG Textil.
Burscheid. In der Folge der Bürgeranhörung im Mai im Haus der Kunst ist der Bebauungsplan für das Unternehmen RG Textil-Technik (RG TT) im Luisental noch an einigen Stellen abgeändert worden. So wird die vorgesehene Erweitungsfläche nicht mehr als Industrie-, sondern nur noch als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Um RG TT einerseits Standortsicherheit zu gewähren, andererseits aber zu verhindern, dass in Zukunft ähnlich ausgerichtete Firmen die Nachfolge des Unternehmens antreten könnten, soll die Zulässigkeit bestimmter Betriebe und Anlagen im Luisental unter Berufung auf einen aktuellen Abstandserlass grundsätzlich ausgeschlossen werden. Für RGTT wird dann aber eine Ausnahmeregelung greifen.
"Gegenseitige Rücksichtnahme" war im Stadtentwicklungsausschuss die Formulierung der Stunde. Wünschen der Politiker, in den Bebauungsplan weitere Schutzmechanismen für die Anwohner und eine Verpflichtung des Unternehmens auf regelmäßige Technikerneuerung einzubauen, erteilte Lärmgutachter Gregor Schmitz-Herkenrath aber eine Absage: "Alle Vorgaben im B-Plan müssen aus dem Baugesetzbuch herleitbar sein." Auch der Kritik, das Thema Geruchsbelästigung sei im Plan nicht konkret genug gefasst, entgegnete der Gutachter mit dem Hinweis: "Geruchsmessungen sind technisch nicht möglich."
Im Rahmen der Sitzung wurde bekannt, dass nach Angaben der Bezirksregierung alle erhobenen Widersprüche der Anwohner gegen die Genehmigung der dritten, nächtlichen Schicht bei RGTT zurückgewiesen worden sind. Damit ist der Dreischichtbetrieb im Bereich der Spannrahmen jetzt rechtskräftig.
Nach dem Abschluss des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens hat der Ausschuss jetzt die öffentliche Auslegung des Plans beschlossen. In der Folge haben Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit, ihre Einwände und Anregungen zu äußern.