RG Textil-Technik: Auf dem Weg zum Industriegebiet

Die Genehmigung für den Nachtbetrieb der Firma im Luisental liegt bereits vor. Bei den Anwohnern stoßen die Pläne weiterhin auf große Skepsis.

Burscheid. Für den Bebauungsplan, der der Firma RG Textil-Technik (RG TT) dauerhafte Standortsicherheit im Luisental verschaffen soll, beginnt jetzt das frühzeitige Beteiligungsverfahren. Schon bei der Diskussion, die dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vorausging, zeigte sich: An Eingaben wird es voraussichtlich nicht mangeln, denn die Interessen von Unternehmen und Anwohnern prallen in dieser Gemengelage immer wieder aufeinander.

Um die angestrebte Standortsicherung zu erreichen, sieht der Entwurf für das RG TT-Gelände die Ausweisung als Industriegebiet vor. Die Wohnbebauung Luisenhöhe wird als allgemeines Wohngebiet eingestuft, entlang der Luisenstraße gibt es noch etwas Mischgebiet.

Mit Schreiben vom 7. März liegt der Firma inzwischen auch die Genehmigung für den Nachtbetrieb vor. Zuvor waren an der Firma mehrere Schalldämpfer installiert worden, um den Lärmschutz in den Nachtstunden gewährleisten zu können. RG TT arbeitet derzeit noch im Anderthalb- bis Zweischichtbetrieb und will die Möglichkeit haben, bei entsprechendem Bedarf auf drei Schichten aufzustocken. Außerdem bietet das Firmengelände noch die Möglichkeit zu einer Erweiterung in Richtung Südosten.

Bei den Anwohnern stoßen die Pläne erwartungsgemäß auf große Skepsis. Sie befürchten entgegen allen Beteuerungen der Firma steigende Geruchs- und Lärmbelästigungen. Besonders aufmerksam wurden deshalb die Ausführungen des Lärmgutachters verfolgt. Er verwies auf die Lärmschutzrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 Dezibel tagsüber und 40 Dezibel nachts.

Dem stehen so genannte Lärmemissionskontingente gegenüber, die für verschiedene Punkte des Plangebiets die zulässige Lärmerzeugung festlegen. "In der Summe müssen sie Sorge tragen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Damit versuchen wir die Konflikte zu entschärfen, ganz lösen wird man sie nicht."

Darauf zielte auch Ralf ten Haaf (SPD) mit seiner Frage: Ob eine Standortsicherung für RG TT auch in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet ohne Dreischicht- und Nachtbetrieb möglich sei? Ulrich Faßbinder vom beauftragten Planungsbüro Zimmermann hält die Ausweisung als Industriegebiet allerdings für notwendig - vor allem, weil RG TT neben der reinen Standortsicherung auch Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft benötige.