Rückhalt für Lauterbach-Haus

Das Kölner Verwaltungsgericht weist die Klage des Eigentümers des Lauterbach-Hauses auf Streichung aus der Denkmalliste und Abriss ab.

Burscheid. Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage der Burscheider Apothekerfamilie Winterfeld zum denkmalgeschützten Doppelhaus Hauptstraße 83-85 abgewiesen. Die Eigentümer wollten das Geburtshaus des Malers Carl Lauterbach (1906-1991) aus der Denkmalliste streichen und abreißen lassen.

Das Urteil der 4. Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Joachim Arntz erging schon am 12. Januar ohne mündliche Verhandlung und wurde den Verfahrensbeteiligten in der vergangenen Woche schriftlich zugestellt.

Im Abwägungsprozess zwischen dem Denkmalschutz und den privaten Interessen, so Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg, habe der Denkmalschutz Vorrang erhalten. "Das Gericht hält die Bausubstanz unabhängig von der Person Lauterbach für denkmalwürdig."

Der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass eine wirtschaftliche Nutzung durch Vermietung oder Verkauf unzumutbar sei. "Die Nutzung muss sich dem Denkmalschutz anpassen", sagt Uhlenberg. Da dieses Urteil Grundsatzfragen des Denkmalschutzes berührt, hat die Kammer Berufung zugelassen. Sie muss innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Ob es dazu kommt, ist noch offen. "Das schriftliche Urteil ist ein 25-seitiges Papier mit Bezügen zu vielen anderen Urteilen", sagt Apotheker Andreas Winterfeld. Es müsse zunächst mit dem Anwalt besprochen werden. "Wir haben noch nichts überlegt und noch nichts entschieden. Wahrscheinlich werden wir erst kurz vor Ablauf der Frist entscheiden, ob wir Berufung einlegen oder nicht."

Auch Bürgermeister Kahrl zeigte sich "sehr erfreut, dass das Gericht anerkannt hat, dass es sich bei dem Haus um ein Baudenkmal handelt". Seit das Urteil rechtskräftig, werde die Stadt anbieten, bei der weiteren Sanierung beratend tätig zu sein.