Stadt will Sparkasse verklagen

Der Hauptausschuss hat dem Rat eine entsprechende Empfehlung gegeben. Der Streit um die Höhe des Stiftungskapitals schwelt schon länger.

Burscheid. Zwischen der Stadt Burscheid und der Kreissparkasse (KSK) Köln zeichnet sich ein Rechtsstreit ab. Dabei geht es um die Höhe des Stiftungskapitals der Burscheid-Stiftung. Nach Einschätzung der Stadt hätte es längst aufgestockt werden müssen. Die KSK hat dieses Ansinnen aber in der schon seit weit über einem Jahr schwelenden Auseinandersetzung bisher stets zurückgewiesen.

Am Dienstagabend hat nun der Hauptausschuss in nichtöffentlicher Sitzung dem Rat empfohlen, den Rechtsweg einzuschlagen. Gibt es dazu in der kommenden Woche grünes Licht, soll eine Leverkusener Kanzlei im Auftrag der Stadt Klage beim Landgericht Köln einreichen.

Kernpunkt des Streits ist eine Zusage der KSK im Zuge der Fusion mit der Stadtsparkasse Burscheid im Jahr 1996. Darin war angekündigt worden, dass die KSK das Stiftungsvermögen ihrer bereits bestehenden Stiftungen bis zum Jahr 2000 auf 65 Millionen Mark aufstocken will. "An möglichen weiteren, über diesen Betrag hinausgehenden Stiftungsdotationen wird anteilig auch die Stadtstiftung Burscheid partizipieren", heißt es weiter.

Die Stadt vertritt den Standpunkt, dass zur Berechnung dieses Schwellenwertes auch KSK-Stiftungen berücksichtigt werden müssen, die seither entstanden sind. Dann wäre die Grenze in der Tat schon weit überschritten: Nach Angaben des KSK-Pressesprechers Christoph Hellmann liegt das gesamte Stiftungsvermögen derzeit bei rund 64 Millionen Euro. Entsprechend müsste die Burscheid-Stiftung längst aufgestockt worden sein - was höhere Ausschüttungen für die Vereine zur Folge hätte.

Die KSK will dagegen nur die Stiftungen berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bestanden haben. "Und da sind wir noch etwa zwei Millionen Euro von der Grenze entfernt", so Hellmann.

Während die Stadt sich durch die Einschätzung der von ihr beauftragten Leverkusener Kanzlei bestärkt sieht, verweist die Sparkasse auf ein Rechtsgutachten, das der Stiftungsvorstand bei einer Bonner Kanzlei in Auftrag gegeben hat. "Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch besteht", sagt Hellmann. Beispielsweise seien ja auch Stiftungen durch weitere Fusionen hinzugekommen.

Diese nicht von der KSK gegründeten Stiftungen will man allerdings auch auf Burscheider Seite gar nicht einrechnen. Aber auch die übrigen neuen Stiftungen reichen nach hiesiger Sicht aus, einen Anspruch zu formulieren. Nach vagen Berechnungen geht man von einer Aufstockung um etwa der Hälfte des bisherigen Kapitals von 3,9 Millionen Euro aus.

Die angestrebte Stufenklage soll zunächst die KSK verpflichten, Auskunft über sämtliche Stiftungsneugründungen und -aufstockungen zu geben. In einer zweiten Stufe soll dann die Zahlung der Aufstockung beantragt werden.