Stadtwerke: Alle Verträge ohne Bindung an Ölpreis
Urteil in Karlsruhe hat für die Burscheider Gaskunden keine Auswirkungen.
Burscheid. Das Urteil des Bundesgerichtshofs habe auf die Burscheider Gaskunden keine Auswirkungen, reagierte Stadtwerke-Geschäftsführer Siegfried Thielsch auf das Karlsruher Urteil. Die Richter hatten am Mittwoch die Ölpreisbindung für Privatkunden gekippt. "Verträge mit Ölpreisbindung hatten wir mit unseren Haushaltskunden noch nie", sagte Thielsch.
Denn nur um die Endverbraucher geht es in dem mündlich verkündeten Urteil. Die Kölner Rheinenergie und die Stadtwerke Dreieich hatten entsprechende Gaspreisklauseln in ihren Verträgen und ihre Preise damit unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht.
Für ihn sei das Urteil nicht überraschend, erklärte der Stadtwerke-Geschäftsführer. Die Entwicklung sei absehbar gewesen. Daher hätten die Burscheider Stadtwerke die Einführung entsprechender Klauseln im Gegensatz zu vielen anderen Stadtwerken auch nie erwogen. Diese stünden aufgrund der Länge des Verfahrens wegen der aufgelaufenen Erstattungsansprüche der Kunden jetzt vor ernsthaften Problemen.
Dass mittelfristig auch die vom Urteil unberührte allgemeine Ölpreisbindung zwischen den Förderländern und Großabnehmern wie Eon Ruhrgas kippen könnte, glaubt Thielsch nicht. "Aber der Markt weicht sie auf." Ein völliger Wegfall der Bindung sei allerdings kein Garant, "dass das Gas von den Förderländern dann billiger geliefert wird".