Burscheid Stadtwerke brauchen Stromanbieter
Die Steuervorteile durch das Blockheizkraftwerk im Bad werden wohl erlöschen. Gelöst werden könnte das Problem durch einen Versorger mit Stromsparte unter einem Dach. Auch die Nachfolge von Siegfried Thielsch hängt davon ab.
Burscheid. Die Stadtwerke Burscheid suchen einen neuen Geschäftsführer. Offiziell am 31. Mai dieses Jahres scheidet Siegfried Thielsch aus — und damit auch aus der Burscheider Bad GmbH und der Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH. 20 Jahre war er Geschäftsführer und zuvor bereits weitere 21 Jahre bei dem Burscheider Versorger.
Zeit für eine Bilanz? Thielsch, der sonst zu jedem Stadtwerke-Thema immer und sofort ansprechbar ist, lehnt ab. „Es könnte dabei fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass ich mich bereits jetzt ratenweise verabschiede“, sagt er, bittet um Verständnis und verweist — ganz ruhig — auf ein Gespräch im Mai.
Etwas nervös dagegen werden entsprechende Protagonisten, wenn sie auf die Nachfolge-Regelung des Geschäftsführers angesprochen werden. Und das hat einen guten Grund. Denn die Stadtwerke benötigen im Sommer nicht nur einen neuen Chef, sondern möglicherweise auch eine neue Beteiligungs-Konstruktion. Hintergrund ist eine steuerrechtliche Änderung, auf die die Stadtwerke erstmalig bereits im Jahr 2012 vom Finanzamt Leverkusen hingewiesen worden sind. Darin sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass der steuerliche Vorteil für die Stadtwerke Burscheid durch das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Burscheider Bad erlösche. Dieser Vorteil wurde bislang gewährt, weil mit dem BHKW auch Strom geliefert werde. Dies gelte künftig aber nur noch für wirkliche Stromlieferanten. „Der Widerruf ist bislang aber nicht eingegangen“, erklärt Stadtwerke-Prokurist Christian Meuthen. Und man habe man eine verbindliche Auskunft aus dem Hause des Bundesfinanzministeriums, dass die „technisch, wirtschaftliche Verflechtung“ und damit dieser „steuerliche Querverbund“ auch über das Jahr 2017 Bestand habe — somit Verluste weiterhin den Gewinnen gegenübergestellt werden könnten. 350 000 Euro mache dieser Posten jährlich aus.
„Wir können aber nicht darauf bauen, dass das so bleibt“, erklärt Meuthen. Deshalb würden im Hintergrund nun verschiedene Modelle diskutiert, wie man sich den Steuervorteil erhalten könne. Eine Möglichkeit: Ein Stromversorger muss mit ins Boot. Oder, so sagt es Meuthen, „ein Versorgungsunternehmen mit Stromsparte“. Und dies könne wiederum bedeuten, dass ein potenziell künftiger Partner ein Mitspracherecht im Unternehmen und auch bei der Bekleidung des Postens der Geschäftsführung bekäme. Mögliche Namen von Unternehmen werden von Christian Meuthen nicht genannt. „Die Gespräche laufen.“