Justiz Stefan Raab und seine Kölner Mieterin streiten weiter vor Gericht

Ende 2015 zog sich Stefan Raab vom Bildschirm zurück. Jetzt heißt es zumindest im Gerichtssaal nochmal: „Schlag den Raab“. Eine empörte Mieterin klagt gegen den einstigen Entertainer.

Stefan Raab (Archivbild).

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Köln. Es ist jetzt auch schon wieder 18 Jahre her, seit Stefan Raab mit seinem Hit „Maschen-Draht-Zaun“ Platz 1 der Charts belegte. Der Hit war inspiriert durch einen kleinlichen Nachbarschaftsstreit, der in der Sat.1-Show „Richterin Barbara Salesch“ ausgebreitet worden war. Jetzt ist Raab selbst in einen Streit verwickelt, bei dem man sich fragen kann: Muss das sein?

Es geht um ein Ladenlokal im Kölner Stadtteil Sülz. Das Viertel ist besser als sein Name. Ortsansässige bezeichnen es gar als den Prenzlauer Berg von Köln. Sie verweisen unter anderem darauf, dass Kinderdichte und Immobilienpreise gleichermaßen hoch seien. Davon abgesehen, gibt es über das Viertel vor allem eines zu sagen: Es ist die Heimat der Familie Raab.

In Sülz befand sich die Metzgerei von Raabs Eltern, ein angesehenes Familienunternehmen. Bevor der Sohn ins unsichere Showgeschäft wechselte, erhielt er dort erstmal eine grundsolide Ausbildung. In derselben Straße liegt auch das Lokal, um das es jetzt Streit gibt. Richtig Streit: Am Dienstag wurde der Fall vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Zu Beginn ein kurzer Blick des Richters Martin Blaschczok in die Runde: „Herr Raab ist nicht erschienen, offensichtlich?“ Nein, der kleine Raum ist zwar voll besetzt mit Journalisten, aber der einstige Entertainer ist nicht darunter. Schade. Vermieter Raab lässt sich durch einen Anwalt vertreten.

Seine Mieterin, eine 40 Jahre alte Gastronomin, ist durchaus da. Sie hat in dem Lokal eine Tapas-Bar betrieben, die, wie man hört, sehr gut gelaufen ist. Dann aber musste sie schließen, weil die Bezirksregierung die Nutzung des Herds untersagte und die Lüftungsanlage im Gastraum beanstandete.

Die Gastronomin setzte daraufhin ihre Mietzahlungen aus. Woraufhin Raab wiederum die Kündigung aussprach und auf Zahlung der ausstehenden Miete klagte. Die Gastronomin reagierte mit einer eigenen Klage - sie fordert unter anderem Ersatz für die defekte Belüftung.

Richter Blaschczok macht einen Vorschlag zur Güte: Das Mietverhältnis wird beendet, und Raab muss noch gut 17 000 Euro zahlen. Denn der Richter neigt durchaus der Meinung zu, dass es an ihm gewesen wäre, für eine vernünftige Belüftung der „streitgegenständlichen Räumlichkeiten“ zu sorgen.

Raabs Anwalt reagiert zunächst sehr zurückhaltend: „Das würde alles sprengen“, murmelt er. Nach einem Telefonat kann er dann aber doch mitteilen, dass Raab bereit wäre, den Vergleich zu akzeptieren.

Die Gegenpartei ist allerdings nicht einverstanden. Sie fordert mehr. „Es geht um meine Existenz hier“, sagt die Gastronomin. „Mein ganzes Geld steckt im Lokal von Herrn Raab. Ich hab' nichts zu verlieren.“

Also geht der Streit weiter. Am 27. Oktober will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Knapp zwei Jahre nach Raabs Rückzug vom Bildschirm heißt es dann zumindest im Gerichtssaal nochmal: „Schlag den Raab“.