Kein Zutritt für Ungeimpfte Corona-Kontrollen beim Shoppen in NRW werden ab Mittwoch auf alle Kunden ausgeweitet
Düsseldorf/Krefeld · Eine Übergangsregelung läuft aus - ab Mittwoch sollen alle Kunden beim Einkaufen im Einzelhandel in NRW kontrolliert werden.
Ab Mittwoch müssen von sämtlichen Kunden im Einzelhandel die 2G-Nachweise kontrolliert werden. Die viertägige Übergangsregelung, wonach Stichproben ausreichen, sei dann ausgelaufen, teilten in NRW die Städte Köln und Bielefeld mit Verweis auf die Coronaschutzverordnung mit. In Krefeld soll es ein Konzept geben, um die Kontrollen zu erleichtern - Kostenpflichtiger Inhalt an zentralen Stellen sollen sich Kunden einen "2G-Stempel" holen können.
2G-Regel: Geschäfte in NRW müssen ab Mittwoch Impf- oder Genesenen-Nachweise und Personalausweis kontrollieren
Ladenbetreiber müssen sich nun die gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweise zeigen lassen - und den Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Bereits seit Samstag überprüfen Polizei und Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen, ob die Geschäfte ihren Kontrollpflichten nachkommen. „Wir kontrollieren dabei nicht die Kunden, sondern die Händler“, sagte ein Sprecher der Stadt Bonn.
Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist werde das Ordnungsamt Bielefeld nun stärkere Kontrollen im Einzelhandel durchführen, kündigte eine Stadtsprecherin an.