Corona NRW-Landtag verlängert „epidemische Lage“

Düsseldorf · Die „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ ist für NRW verlängert worden. Damit hat die Landesregierung weiterhin außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise.

 Das Rolltor eines Warenhauses ist geschlossen. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild

Das Rolltor eines Warenhauses ist geschlossen. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Feststellung einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ um sechs Wochen verlängert. Damit hat die Landesregierung weiterhin außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten mit den Oppositionsfraktionen von SPD und den Grünen für den gemeinsamen Antrag. Die Gefährdungslage sei weiterhin hoch, heißt es in der Begründung. Zudem seien erst knapp 25 Prozent der Menschen in NRW mindestens einmal geimpft. Die AfD folgte der Argumentation nicht und stimmte dagegen.

Die Feststellung einer epidemischen Lage ist Voraussetzung, um besondere Regierungsbefugnisse, die das Pandemiegesetz vorsieht, anwenden zu können. Unter anderem darf die Regierung im Notfall per Rechtsverordnung die Verschiebung von Eingriffen im Krankenhaus verlangen, um Covid-Patienten versorgen zu können, oder auch medizinische Geräte und Materialien beschlagnahmen. Erstmals war die epidemische Lage im Landtag im April vergangenen Jahres erklärt und danach mehrfach verlängert worden.

Zudem beschloss der Landtag erstmals „pandemische Leitlinien“, die den Handlungsrahmen für die Regierung weiter abstecken sollen - allerdings nur mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen bemängelten fehlende Verbindlichkeit und Ziele sowie unklare Formulierungen. Außerdem seien sie nicht eingebunden worden.

Ein umfangreicher Änderungsantrag von SPD und Grünen wurde abgelehnt. Sie forderten unter anderem einen stärkeren Fokus auf Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Außerdem fehle eine Regel, wie die Regierung die Einhaltung der Leitlinien gegenüber dem Parlament rechtfertige. Der AfD-Abgeordnete Martin Vincentz sagte: „Leitlinien, die über weite Teile nicht über Allgemeinplätze hinauskommen, braucht niemand.“

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(dpa)