Pandemie Corona in NRW: Diese Regeln gelten vorerst weiter - Inzidenz bei 524,3
Düsseldorf · Die Corona-Inzidenz in NRW hat sich auf einen Wert um 500 eingependelt. Einige Corona-Regeln gelten weiterhin.
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infizierten hat sich in Nordrhein-Westfalen auf einen Wert von ungefähr 500 eingependelt. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte, betrug sie am Dienstagmorgen (3.14 Uhr) 524,3. Vor einer Woche hatte die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche bei 510,9 gelegen (vor vier Wochen am 24. Mai: 319,9).
Allerdings liefert die Inzidenz kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl von Fällen aus, die nicht vom RKI erfasst wurden - vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.
Die Gesundheitsämter in NRW meldeten dem RKI am Dienstag 28 639 neue Corona-Ansteckungen und 17 Todesfälle binnen 24 Stunden. Das RKI zählte im bevölkerungsreichsten Bundesland mit rund 17,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 insgesamt 5.531.269 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.
In Nordrhein-Westfalen gilt zunächst bis zum 30. Juni weiterhin Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie im öffentlichen Personennahverkehr. Die Landesregierung verlängerte die Corona-Schutzmaßnahmen und Test-Regeln vorerst um eine Woche. Wesentliche Änderungen gebe es dabei nicht, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit.
Diese Corona-Regeln in NRW gelten weiter
Grund für die kurze Frist der Verordnungen ist, dass die kostenlosen Corona-Bürgertests vorerst nur bis einschließlich 29. Juni geregelt sind. Darüber hinausgehende Regelungen des Bundes seien dem Landesgesundheitsministerium bislang nicht bekannt, hieß es weiter. Die Corona-Regeln der Länder beruhten aber auf den Bürgertests und Tests in den Einrichtungen.
- In Bussen und Bahnen in NRW gilt nun vorerst bis 30. Juni weiterhin Maskenpflicht. Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose.
- Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen gelten weiter. Ausnahmen könne es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt seien. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen kann außerdem für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
- Auch die Regeln für Isolierung bei einem positiven Coronatest gelten weiter. Wer positiv auf das Virus getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In NRW ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Der PCR-Test muss entweder negativ sein oder einen Ct-Wert über 30 aufweisen. Der sogenannte Ct-Wert gibt an, wie viel Erbgut des Virus in einer Probe vorhanden ist. Ein Corona-Selbsttest ist zum Freitesten nicht ausreichend.
- Laumann appellierte an die Menschen, besonders dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, freiwillig eine Maske zu tragen. „Das Risiko von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion besteht bei allen Menschen“, warnte der Minister. „Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht geschehen, impfen.“