Vorfall in Düsseldorf-Rath Kleingärtner erhält Kündigung – und richtet riesigen Schaden an
Düsseldorf · Der Stadtverband der Kleingärtner spricht von einem einmaligen Vorgang. Der Schaden wird auf rund 20.000 Euro geschätzt.
Die Gartenparzelle im Kleingartenverein Rather Broich sieht aus, als hätte dort eine Bombe eingeschlagen. Pflanzen sind aus der Erde gerissen, Bäume gefällt, Töpfe zerschlagen, das Dach der Gartenlaube weggerissen, die Scheiben der Fenster und des Gewächshauses sind eingeschlagen, Türen entfernt und Fliesen von der Wand geschlagen. „So etwas habe ich noch nie erlebt, obwohl wir über 8000 Parzellen betreuen“, sagt Peter Vossen, Vorsitzender des Stadtverbandes Düsseldorfer Kleingärtner. Der frühere Pächter der Parzelle soll laut Zeugenaussagen selber das Grundstück so verwüstet haben, aus Ärger über seine Kündigung.
„Man kann ja aus Ärger eine Pflanze aus der Erde reißen, dann aber die Wurzeln noch zu kappen, sodass die Pflanze nie wieder anwachsen kann, das ist ein Unding und so etwas tut eigentlich ein Gartenfreund nicht“, sagt Vossen. Ähnlich erschüttert zeigen sich auch die beiden Vorsitzenden des Rather Kleingartenvereins, Jörg Grottke und Nicolai Wäschle. „Wir waren beim Anblick richtig geschockt, vor allem, weil das zuvor eine besonders schöne und gepflegte Anlage war“, sind sich die beiden einig.
Der Verwüstung vorausgegangen war eine längere Auseinandersetzung über die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes aus dem Jahr 1983. Nach diesem richtet sich die Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf, der größtenteils die Kleingartenanlage gehört. In einem sogenannten Stufenpachtverhältnis hat die Stadt die Anlage an den Stadtverband der Kleingärtner verpachtet, dieser verpachtete dann das Areal an den Kleingartenverein, der wiederum die einzelnen Gartenparzellen an die Gärtner vergibt. Hat die Stadt etwas an den Gärten zu beanstanden, beispielsweise dass dort zu große Planschbecken stehen, muss der Verein dafür sorgen, dass der Missstand beseitigt wird.
In dem konkreten Streitfall ging es um die Größe der Gartenlaube. Diese darf laut Kleingartengesetz nicht größer als 24 Quadratmeter sein.
Stadt sprach die
fristlose Kündigung aus
Der Pächter hatte diese Größe aber erheblich überschritten, weil er seinen überdachten Freisitz verschlossen hatte. Darauf war er seit April 2018 mehrfach mündlich und schriftlich hingewiesen worden und es fanden dazu mehrere Ortstermine mit Vertretern des Vereins, des Gartenamtes und des Stadtverbandes statt.
Da der Pächter den Verwarnungen aber nicht oder nur kurzzeitig nachkam, sprach die Stadt Düsseldorf schließlich die fristlose Kündigung aus, welche der Verein durchsetzen musste. „Uns sind in solchen Fällen die Hände gebunden, wir haben dann keinen Spielraum, sind nur das ausführende Organ“, sagt Grottke.
Und weil der Pächter nicht einsichtig war, alle Auflagen ignorierte, landete der Fall vor Gericht, wo im September die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt wurde. Der Verein verlängerte daraufhin auf Bitten des Pächters die Frist, bis wann der Garten übergeben werden muss. „Die Zeit hat er dann dafür genutzt, alles zu verwüsten“, sagt Vossen. „Aber wer rechnet auch mit solch einem Vandalismus?“ „Wir haben also den Prozess um die Kündigung gewonnen und doch verloren“, sagt Wäschle. Der Verein hat nun Anzeige erstattet.