Schutz von Flora und Fauna Beleuchtung auf A59-Brückchen kommt nicht

Düsseldorf · Die Bezirksvertretung 9 hatte die Beleuchtung der Fußgängerquerung schon 2020 beschlossen. Doch die bereits vorliegenden Pläne der Stadtwerke werden aus Naturschutzgründen nicht umgesetzt.

Die A59-Querung bekommt keine Beleuchtung.

Foto: Georg Salzburg(salz)/Georg Salzburg

(rö) Es sieht schlecht aus für die Realisierung der im Oktober 2020 von der Bezirksvertretung (BV) 9 beschlossenen Beleuchtung der Fußgängerbrücke über die Autobahn 59. Diese dient als Zuwegung zwischen der Straße Am Mönchgraben und dem Kleingartengelände Benrath. Das hat die Stadt nun auf Anfrage der Grünen den Mitgliedern der BV mitgeteilt.

Die beauftragte Beleuchtungsplanung zur Sicherstellung einer beleuchteten Zuwegung zum Kleingartenverein Paulsmühlenstraße 111 für Fußgänger wurde von der Stadtwerke zwar bereits Anfang 2021 erstellt, teilte die Verwaltung mit, aber „die Planung ist wegen einer nicht erteilten Genehmigung jedoch bisher nicht zur Ausführung freigegeben worden“.

Der Hintergrund: Die geplante Wegeverbindung liegt im Landschaftsschutzgebiet. In diesen würden künstliche Lichtquellen zum Schutz der Flora und Fauna nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt, so die Stadt. Ziel der Wegebeleuchtung sei die Erreichbarkeit der Kleingartenanlage bei Dunkelheit gewesen. Analog zur Nutzung und zu den Öffnungszeiten des Wegenetzes in der Kleingartenanlage, die der Düsseldorfer Kleingartenverordnung von 2005 folge, sei auch für die ausschließliche Zuwegung außerhalb der Anlage eine Beleuchtung nicht erforderlich, teilte die Stadt nun schriftlich weiter mit.

Eine Ausnahme wäre möglich gewesen – etwa für eine Schulwegsicherung. Diese rechtfertige in der Abwägung der unterschiedlichen Belange eine Beleuchtungsanlage im Landschaftsschutzgebiet. Das, so die Verwaltung, sei dort allerdings nicht gegeben.

Gespräche über die Montage einer Beleuchtungsanlage hätten deswegen auch gar nicht erst stattgefunden, da eine isolierte Beleuchtung der Brücke, ohne zu- und weiterführende beleuchtete Wegeverbindung nicht zielführend sei. Die Verwaltung empfiehlt daher, die von der BV beschlossene Maßnahme nicht mehr umzusetzen und die hierfür vorgesehene Mittel anderweitig zu nutzen.

Eine zweite Frage der Grünen bezieht sich auf den seit Längerem per Flatterband gesperrten Treppenabgang von der Rampe der Brücke. Dazu teilte die Stadt mit, dass ihr inzwischen die Kostenschätzung eines Fachunternehmens zur Instandsetzung vorliege. Diese belaufe sich aktuell auf rund 17 000 Euro. Aufgrund des bestehenden etwa 100 Meter langen und barrierefreien Wegs, stelle die Treppenanlage lediglich eine Abkürzung zwischen der Fußgängerquerung über die Autobahn A59 und dem Parkplatz am Ende der Wegeverbindung dar. Die Verwaltung präferiert daher vor dem Hintergrund der Kosten für die Sanierung und der Folgekosten wie Verkehrssicherung, Reinigung, Wartung und Instandhaltung den Rückbau der Treppenanlage.

(rö pvk)