Partydroge für Jugendliche Stadt Düsseldorf will Verkaufsverbote für Lachgas prüfen – „alles andere als ungefährlich“

Düsseldorf · In Osnabrück und Dortmund werden Bußgelder bei der Abgabe an Minderjährige angedroht. Die Stadt Düsseldorf plant, nun auch darüber zu diskutieren.

Oft wird Lachgas aus Kartuschen in bunte Ballons gepumpt, um es dann im Anschluss zu inhalieren. Foto: dpa

Foto: dpa/Annette Birschel

Soll der Verkauf und die Abgabe der bei Jugendlichen beliebten Partydroge Lachgas in Düsseldorf verboten werden? Darum könnte es schon bald eine intensivere Debatte geben. Im Gesundheitsausschuss kündigte Ratsfrau Dagmar von Dahlen einen entsprechenden Antrag für die kommende Ratssitzung an. „Uns ist das Thema so wichtig, dass wir es auf die Tagesordnung setzen werden“, sagte die Christdemokratin.

Der Konsum von Lachgas, das früher auch als Narkosemittel verwendet wurde, ist in Deutschland nicht verboten. In den von Jugendlichen stark genutzten sozialen Medien wird das Rauschmittel immer wieder beworben. Mit entsprechenden Folgen. Gekauft werden können die Kartuschen mit dem Gas in Kiosken, Super- und Baumärkten sowie auf Online-Plattformen. „Ich habe früher als Anästhesist gearbeitet und schon damals gab es Missbräuche dieses Narkosemittels“, sagte Gesundheitsamtschef Max Skorning. Tatsächlich ist der Konsum, gerade für Heranwachsende, alles andere als ungefährlich. So können Schwindel, Übelkeit und Angstzustände eintreten – insbesondere in Verbindung mit Alkohol oder anderen Drogen.

Einzelne Städte haben deswegen den Verkauf oder die Abgabe an Minderjährige verboten. So können Verstöße beispielsweise in Dortmund mit bis zu 1000 Euro Strafe geahndet werden. Und in Osnabrück drohen sogar bis zu 5000 Euro. Skorning gab allerdings zu bedenken, dass ein Verbot der Abgabe an Minderjährige nur ein Baustein unter vielen beziehungsweise allenfalls ein erster Schritt sein könne. Auch einige Fachpolitiker halten es für bedeutend besser, keinen Flickenteppich mit lauter Einzellösungen zu schaffen.

Genaue Zahlen zum Konsum der Partydroge oder zu einschlägigen Verkaufsstellen liegen laut Gesundheitsamt für Düsseldorf nicht vor. Allerdings sei, so Skorning, in Nordrhein-Westfalen ein deutlicher Anstieg des Lachgasmissbrauchs zu verzeichnen. So seien laut Landeskriminalamt im Jahr 2022 68 Fälle registriert worden, im Jahr 2023 sei diese Zahl dann bereits auf 215 Fälle gestiegen. Inzwischen mehrten sich allerdings Hinweise von Fachkräften aus der aufsuchenden Jugendarbeit, dass der Höhepunkt der Welle bereits überschritten und der Konsum wieder rückläufig sei. Zudem sei der Verwaltung bislang auch kein einziger lebensbedrohlicher Notfall bekannt, der allein auf Lachgasmissbrauch zurückzuführen sei. Dagegen habe es lebensbedrohliche Notfälle gegeben, bei denen ein Mischkonsum mit Cannabis und Alkohol stattgefunden habe.

Die Verwaltung will nun die Wirksamkeit der Verbote in anderen Städten und die Diskussion auf der Ebene des Städtetages beobachten. „Wir werden mögliche Optionen für Düsseldorf prüfen“, betonte Skorning.

(jj ctri)