Anlegerin klagt gegen Top-Banker
Lisa M. fordert insgesamt 4284 Euro. Ihr Vorwurf: Bewusst falsche Beratung.
Düsseldorf. Sie fühlt sich verraten und verkauft. Lisa M. (Name geändert) wollte ihr Bargeldvermögen anlegen und im Sommer 2007 solide und gesicherte Aktien erwerben. Das Risiko sollte abschätzbar bleiben. Bei der Auswahl der Aktien verließ sie sich auf die Auskünfte ihrer Bank.
Rückblick: In einer umstrittenen Mitteilung hatte die IKB-Bank versichert, die Bank sei von der Krise in den USA lediglich mit einem „einstelligen Millionen-Betrag“ betroffen. Nach dem Erscheinen einer Pressemitteilung der Bank, verfasst vom frühere Chef der Mittelstandsbank Stefan Ortseifen, kaufte sie zwei Aktienpakete à 15 Stück. Im Depot hatte sie bereits 50 weitere Aktien dieser Bank, die sie im Frühjahr erworben hatte.
Für die umstrittene Pressemitteilung wurde Stefan Ortseifen als erster Top-Banker bereits wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und der Zahlung in Höhe von 100 000 Euro verurteilt.
Er habe die Lage der Bank am 20. Juli 2007 in einer Pressemitteilung irreführend beschönigt, obwohl das Haus nachweislich bereits wegen der Krise am US-Hypothekenmarkt unter Druck gestanden habe, urteilte damals die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer nach viermonatiger Prozessdauer und schloss sich mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig — die Verteidiger legten Revision ein.
Lisa M. interessiert das alles weniger. Ihr geht es um ihr kleines Vermögen. Damit befindet sie sich in guter Gesellschaft. Insgesamt haben gegen Stefan Ortseifen bereits 47 Anleger Klage eingereicht.
Der Vorwurf der Kläger ist immer derselbe: Der 60-Jährige hätte bereits im Sommer 2007 wissen müssen, dass die Bonität der Bank nicht mehr gegeben war, sie nicht mehr so gut dastünde, wie er potenziellen Anlegern weismachen wollte. Doch Ortseifen hätte immer positive Prognosen abgegeben.
Lisa M. fordert jetzt ihre 3882,07 Euro zurück. Außerdem soll Ortseifen die Anwaltskosten in Höhe von 402 Euro tragen. Eine Entscheidung wird für Ende Mai erwartet. Inwiefern die strafrechtliche Verurteilung des Top-Bankers mit einbezogen wird, ist offen.