Arbeitgeber scheitert mit Beweisvideo vor Gericht

Düsseldorf (dpa). Der Inhaber einer Waschstraße ist am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht mit dem Versuch gescheitert, einen Ex-Mitarbeiter als Einbrecher zu überführen.

Der Inhaber beschuldigte seinen ehemaligen Stationsleiter, aus dem Firmentresor 5840 Euro entwendet zu haben.

Als Beweismaterial präsentierte er die Aufnahme einer Überwachungskamera. Am Gang und an der Gestalt habe er den Mitarbeiter wiedererkannt, der eine Woche vor dem Einbruch aus dem Unternehmen ausgeschieden war.

Dieser Beschuldigung des Inhabers folgte das Gericht am Mittwoch nicht. Auch eine nachträgliche Verbesserung der Bildqualität des Filmmaterials gebe keinen festen Beweis, so die Richter. Diese beriefen sich auf das Gutachten einer Sachverständigen. Die hatte das Videomaterial mit dem Ex-Mitarbeiter verglichen: Laut ihrer Aussage sei keine Übereinstimmung möglich. Das Gericht ließ keine Revision zu.