Arm gelähmt bei der Geburt: Kind verklagt EVK
Weil die Ärzte 2001 Fehler gemacht haben sollen, muss die Klinik jetzt eventuell 750.000 Euro zahlen.
Düsseldorf. Ein achtjähriger Junge klagt, vertreten durch einen Anwalt, vor dem Landgericht gegen das Evangelische Krankenhaus (EVK) an der Kirchfeldstraße. Bei seiner Geburt am 20. Dezember 2001 sollen die Ärzte Fehler gemacht haben.
Der rechte Arm des Jungen ist gelähmt, das linke Bein zieht er nach. Sein Anwalt fordert 200.000 Euro Schmerzensgeld, eine monatliche Rente von 1.000 Euro und dass das EVK für eventuelle Pflege- und Folgekosten aufkommt.
Unstrittig ist, dass an jenem 20. Dezember der errechnete Geburtstermin überschritten war und die Ärzte deswegen die Geburt mit Medikamenten einleiteten. Doch dann wurden die Herztöne des Ungeborenen schwächer und die Gynäkologen holten es mit einer Saugglocke.
Diese Entscheidung sei falsch gewesen, sagte ein medizinischer Gutachter im Laufe des Verfahrens. Als die Herztöne langsamer wurden, hätte die Geburt abgebrochen werden müssen, um dem Kind eine Erholungspause zu geben. Gegebenenfalls hätte danach ein Kaiserschnitt vorgenommen werden müssen.
Möglicherweise wird das Verfahren mit einem Vergleich enden. Bei der Verhandlung gestern sagten beide Parteien zu, über die einmalige Zahlung von 750.000 Euro nachzudenken.
Damit wären dann alle weiterreichenden Ansprüche des Jungen gegen das EVK abgegolten.