Düsseldorf Audi-Klage: Chancen sind sehr gering
Schummel-Software kein Grund, das Auto zurückzugeben.
Düsseldorf. Die Schummel—Software in Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen und Audi ist kein Grund, die Fahrzeuge an den Hersteller zurückzugeben. Ein 41-jähriger Rechtsanwalt hatte vor vier Jahren einen neuen Audi A4 Avant bei einem renommierten Düsseldorfer Autohaus für fast 48 000 Euro gekauft., Nachdem die Abgas-Manipulationen an Diesel-Motoren bekannt wurden, wollte der Mann den Kaufvertrag rückgängig machen. Doch damit wird der Jurist wohl keine Aussicht auf Erfolg haben. Jetzt begann der Zivilprozess vor dem Landgericht.
Er sei davon ausgegangen, ein mängelfreies Auto zu kaufen. Der 41-Jährige befürchtet nicht nur, dass sein Wagen nach dem Austausch der Software an Leistung verlieren könnte: „Vielleicht kann ich den Wagen gar nicht mehr verkaufen. Wer weiß, ob es in fünf Jahren noch Diesel gibt?“
Doch der Richter sah das anders. Zum einen handele es sich nicht um eine arglistige Täuschung. Der Händler habe damals nicht wissen können, dass vom Hersteller eine Mogel-Software eingebaut worden sei. Außerdem müsse dem Verkäufer zunächst die Chance auf Mängel—Beseitigung gegeben werden. Das sei nicht geschehen. Das Urteil wird am 26. August verkündet.