Düsseldorf. Jan-Josef Philipp ist nicht der erste Arbeitnehmer, der wegen einer "Bagatell-Kündigung" vor Gericht zieht. In dem wohl berühmtesten Fall um die Berliner Kassiererin "Emmely", die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gestohlen haben soll, hat das Bundesarbeitsgericht erst im Juni für die Klägerin entschieden.
Nicht selten sind der Grund für die Streitigkeiten Lebensmittel. Eine Altenpflegerin aus Konstanz wurde entlassen, weil sie Maultaschen aus dem Müll ihres Arbeitgebers gefischt hatte. Der Streit endete in einem Vergleich.
Wegen zwei Frikadellen im Brötchen musste eine Sekretärin beim westfälischen Bauverband ihren Hut nehmen. 34 Jahre war die Frau im Unternehmen, als sie sich am Buffet ihres Chefs bediente. Die Firma hat die Kündigung aber zurückgenommen.
Weniger Glück hatte eine Bäckereiverkäuferin 1984. Sie hatte sich ein Stück Bienenstich genommen - und wurde beim Verzehr erwischt. Damals hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Die Kündigung ist begründet.
Laut Verdi ist der Milchtüten-Fall im Raum Düsseldorf der erste Streit, bei dem ein langjähriger Mitarbeiter wegen einer "Kleinigkeit" fristlos entlassen wurde. Nur einen ähnlich gearteten Fall soll es in einem Kino mit zweit Studenten gegeben haben. Die beiden wollten einen Betriebsrat gründen und wurden vorher entlassen. Der Grund: Der eine soll dem anderen eine doppelte Portion Salsa-Sauce zum einfachen Preis verkauft haben.