Nach Rotlicht-Skandal Bekommt Ex-Bordell-König Wollersheim Millionen vom Staat?

Nach dem Düsseldorfer Rotlicht-Skandal wurde Bert Wollersheim inhaftiert, aber nicht verurteilt. Jetzt kann er auf eine Entschädigung hoffen.

Bert Wollersheim in einem Bordell.

Foto: Melanie Zanin

Düsseldorf. Nach dem Rotlicht-Skandal um betäubte und ausgeraubte Freier in Düsseldorf kam Bert Wollersheim in U-Haft, wurde aber auch später nicht verurteilt. Das Landgericht in Düsseldorf hat entschieden, dass der "Ex-Bordell-König" wegen zu Unrecht vorgenommener Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen ist.

Zuerst berichtete der Express über die Entscheidung des Gerichts. Demnach werde Wollersheims Anwalt prüfen, welche Folgen und Schäden er jetzt für seinen Klienten geltend machen kann. „Das kann schon sechs- bis siebenstellig werden“, wird der Anwalt im Express zitiert.

Ob eine Entschädigung in dieser Höhe realistisch ist, bleibt abzuwarten. 25 Euro bekomme Wollersheim für jeden Tag, den er in Untersuchungshaft saß (insgesamt sieben Wochen, wären mehr als Tausend Euro). Daneben könne auch ein Vermögensschaden geltend gemacht werden — aber nur, wenn die Strafverfolgung als ursächlich für den Vermögensschaden anzusehen ist, erklärt Pressesprecherin Elisabeth Stöve.

Zum Hintergrund: Nach einer Großrazzia im Zusammenhang mit einem Rotlicht-Skandal um betäubte und ausgeplünderte Freier wurden 2012 mehrere Bordelle geschlossen. Wollersheim kam in U-Haft, wurde im Zusammenhang der Vorwürfe aber nie verurteilt.

Anders kam es unter anderem für einen früheren Besitzer der Bordelle an der Rethelstraße. Er wurde im Jahr 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung und gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilt. Für den Einsatz von K.O.-Tropfen gab es damals keine konkreten Beweise. Im Laufe des Prozesses wurde damals übrigens bekannt, dass Wollersheim nie Eigentümer der Bordelle war, sondern als Strohmann diente. 2016 war bekannt geworden, dass Wollersheim insolvent ist. pasch